Gemeindeparkgebühr



Für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen können die Gemeinden eine Parkgebühr ausschreiben. Als Parken gilt hierbei das Stehen lassen eines Fahrzeuges für eine über zehn Minuten oder die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit hinausgehenden Zeit, die nicht durch die Verkehrlage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungen ist. Daneben gibt es auch Abgabenbefreiungen.


Abgabenpflichtiger

Zur Entrichtung der Parkgebühr ist der Lenker des Fahrzeuges verpflichtet. Diese ist zu Beginn des Parkens des Fahgzeuges fällig. Die Parkgebühr ist entweder entsprechend der tatsächlichen Parkdauer oder in einem Bauschbetrag zu entrichten.


Höhe der Parkgebühr

Die Höhe der Parkgebühr wird von der Gemeinde mit Verordnung festgesetzt. Sie darf 0,70 Euro je halbe Stunde nicht überschreiten. In der Verordnung kann die Entrichtung der Parkgebühr auch in Form eines Bauschbetrages vorgesehen werden. Die Höhe des Bauschbetrages darf die für 100 Stunden zu entrichtende Parkgebühr (140 Euro) nicht übersteigen.


Art der Entrichtung der Parkgebühr

Die Art der Entrichtung der Parkgebühr (z.B. durch Parkscheinautomaten) ist von der Gemeinde unter Bedachtnahme auf möglichst einfache Handhabung und einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand zu bestimmen. In der Verordnung der Gemeinde sind auch die vom Fahrzeuglenker zu verwendenden Hilfsmittel zur Überwachung der Abgabenentrichtung zu regeln. Es kann überdies festgelegt werden, dass im Falle eines abgabenfreien Haltens auch außerhalb von Kurzparkzonen eine richtig eingestellte Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen ist.


Anbringen des Parkscheines

Der beim Beginn des Parkens gelöste Parkschein ist so hinter der Windschutzscheibe anzubringen, dass er durch diese gut lesbar bleibt. Kann die Abgabenentrichtung durch das Überwachungsorgan nicht kontrolliert werden, oder wurde die Parkgebühr nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet, so kommt es in einem Abgabenverfahren zur Vorschreibung der Parkgebühr samt Zuschlägen.


Rechtsgrundlagen