Ortstaxe

In den Gemeinden des Landes Salzburg wird eine Ortstaxe in Form einer

und einer

  • besonderen Ortstaxe: Die besondere Ortstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, deren Ertrag grundsätzlich je zur Hälfte dem Land und der Gemeinde zufließt (Ausnahme: Erträge hinsichtlich dauernd abgestellter Wohnwagen).

eingehoben.

Zur Zweckwidmung vgl. § 9 Salzburger Ortstaxengesetz.

Rechtsgrundlage