Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Kinder- und Jugendhilfe dient dem Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Dazu gehört das Recht des jungen Menschen auf die Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte, auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Minderjährigen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt dabei die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger.


Aktuelles: AUSLOBUNG einer Studie

Studie Gefährdungsabklärung im Bundesland Salzburg

Das Land Salzburg beabsichtigt die Beauftragung einer Studie zum Thema "Gefährungsabklärungen im Bundesland Salzburg" und lädt interessierte Organisationen, Institute und Forscherinnen sowie Forscher ein, sich am Auslobungsverfahren zu beteiligen.

Ziel der Studie ist eine Analyse der, in den vergangenen 5 Jahren im Bundesland Salzburg im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführten Gefährdungsabklärungen.

Das Auftragsvolumen beträgt: 30.000 Euro

Als ersten Schritt ersuchen wir um formlose Bekanntgabe Ihres Interesses per Email unter

roland.ellmer@salzburg.gv.at bis spätestens 21. Oktober 2024.


Alle Interessentinnen und Interessenten werden in der Folge eingeladen,

bis spätestens 14. November 2024 ein Studien-Konzept einzureichen.


Ab dem 21. Okotber besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Fragen zur Studie per Email an den Auftraggeber zu richten.

Die Fragen und Antworten werden - im Sinne der Chancengleichheit - an alle Interessentinnen und Interessenten per Email zur Verfügung gestellt.

Am 18. November 2024 findet ab 13.00 Uhr  in der Fischer-von-Erlachstraße 47, 5020 Salzburg eine (jeweils maximal einstündige) Präsentation der eingereichten Konzepte vor einer Auswahljury statt.

Sollten mehr als 5 Konzepte eingereicht werden, behalten wir uns eine Vorauswahl vor. Im Anschluss erfolgt die Auswahlentscheidung und Beauftragung in Form eines Werkvertrages.

Es ist vorgesehen, die erste Hälfte des Honorars (15.000 Euro) im Dezember 2024 und die zweite Hälfte (15.000 Euro) nach Übergabe der Studie zur Anweisung zu bringen.

Wir danken für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr Konzept!