Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Kinder- und Jugendhilfe dient dem Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Dazu gehört das Recht des jungen Menschen auf die Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte, auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Minderjährigen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt dabei die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger.