Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Einrichtung des Landes Salzburg. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die körperliche und seelische Gesundheit zu sichern.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Kinder- und Jugendhilfe will aber auch Familien in der Erziehung ihrer Kinder unterstützen und stärken. Sie setzt sich für einen gewaltfreien Umgang miteinander ein.

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe wird aktiv, wenn Erziehungsberechtigte das Wohl der Minderjährigen nicht gewährleisten. Sie darf allerdings in familiäre Belange nur insoweit eingreifen, als dies zum Wohl des Minderjährigen notwendig ist.
Der Kinder- und Jugendhilfe kommt dabei die Aufgabe zu, die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger zu beraten und zu unterstützen. Sie hat insbesondere:

  • für die Betreuung und Unterstützung der (werdenden) Mütter und Eltern zu sorgen.
  • die Entwicklung Minderjähriger durch Angebote zur Pflege und Erziehung zu fördern und im Bedarfsfall durch Erziehungsmaßnahmen zu sichern.

Auftrag ist, Kinder in ihren Bedürfnissen wahrzunehmen, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kinder zu schützen, wenn sie vernachlässigt, misshandelt oder sexuell missbraucht werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter Kinderschutz.