Erziehungshilfen

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe dient dem Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern.

Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, ist von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellung zu gewähren. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt dabei die Aufgabe zu, mögliche Gefährdungen des Kindeswohles zu erkennen und die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung zu beraten und zu unterstützen.


Die Kinder- und Jugendhilfe setzt die jeweils gelindesten, noch zum Ziel führenden Hilfen ein. Ist kein gelinderes Mittel möglich um das Kindeswohl sicherzustellen, hat die Kinder- und Jugendhilfe für Pflege und Erziehung außerhalb der Familie Sorge zu tragen.

Erziehungshilfen können in Form einer "Unterstützung der Erziehung" oder "Vollen Erziehung" erbracht werden.

  • Unterstützung der Erziehung

Die Unterstützung der Erziehung dient dazu, die Erziehung der Kinder und Jugendlichen in der eigenen Familie zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch ambulante Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen (sozialpädagogische oder therapeutisch ambulante Familienbetreuung sowie Einzelbetreuungen) erfolgen. Durch den Einsatz der ambulanten Hilfen soll das Familiensystem gestärkt werden.

Reicht die Unterstützung der Erziehung nicht aus, so werden die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der vollen Erziehung zur Gänze außerhalb ihrer eigenen Familie betreut.

  • Volle Erziehung

Die Unterbringung von Kinder und Jugendlichen kann in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Krisenstellen, sozialpädagogische Wohneinrichtungen, Kinderdorf-Familien oder Betreutem Wohnen, etc.) erfolgen.