Spikesreifen

Verwendung NUR erlaubt

  • für Kraftwagen bis 3500 Kilogramm höchstzulässiges Gesamtgewicht
  • wenn Spikesreifen an allen Rädern montiert sind
  • von 1. Oktober bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres
  • mit Spikes, die nicht mehr als zwei Millimeter über die Lauffläche hinausragen

WICHTIG:

Spikesplakette hinten am Fahrzeug vollständig sichtbar anbringen (bei Verwendung des Fahrzeuges ohne Spikes ist die Plakette zu entfernen).

Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung von Spikesreifen:

  • auf Freilandstraßen 80 km/h
  • auf Autobahnen 100 km/h

Mit Kraftwagen, die mit Spikesreifen versehen sind, dürfen nur Anhänger gezogen werden, die ebenfalls mit Spikesreifen versehen sind.

Rechtsvorschriften: §§ 4 Abs. 5, 58 Abs. 1 Z. 1 und 61 Abs. 9 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)