Kfz-Angelegenheiten
(An- und Abmeldungen)
seit 4. Oktober 1999 bei den beliehenen Zulassungsstellen der ermächtigten Versicherungen
- Namensänderung und Adressänderung
- Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
- Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
- Kfz abmelden
- Kennzeichen und Zulassungsschein für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
- Motortausch
- Eintragung einer Anhängervorrichtung (beim Amt der Salzburger Landesregierung)
- Kfz abgeschleppt
Zulassungsbescheinigung:
Namensänderung und Adressänderung
Benötigte Unterlagen:
- Anzeige der Personaldatenänderung
- Zulassungsbescheinigung und Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Meldebestätigung bzw. Gewerbeschein mit neuer Adresse
- Heirats- bzw. Scheidungsurkunde (bei Namensänderung)
Zulassungsbescheinigung:
Duplikat nach Verlust oder Diebstahl
Benötigte Unterlagen:
- Verlust- oder Diebstahlsmeldung
- Vollmacht, wenn der/die Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens
Benötigte Unterlagen:
- Diebstahls- und Verlustanzeige
- zusätzlich sind die gleichen Dokumente wie bei der Kfz-Anmeldung - auch die Versicherungsbestätigung - mitzubringen
Kfz abmelden
Benötigte Unterlagen:
- Typenschein bzw. Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint.
Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit hinterlegen und wiederausfolgen
- Hinterlegung
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
- Wiederausfolgung
Benötigte Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
Motortausch
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Nachweis über Typengleichheit - z.B. Bestätigung vom Händler
- Rechnung oder Kaufvertrag des neuen Motors (Besitznachweis)
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
- Das Fahrzeug muss bei der beliehenen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Eintragung einer Anhängervorrichtung
wird vom Amt der Salzburger Landesregierung vorgenommen. Die Eintragung einer Anhängekupplung ist nicht erforderlich, wenn diese Type bereits im Typengenehmigungsbescheid eingetragen ist oder der/die Zulassungsbesitzer/in über den Nachweis verfügt, dass für diese Type einer Anhängekupplung eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/20/EG, ABl. Nr. L 195, vom 29. Juli 1994, S 1, vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das in Frage kommende Fahrzeug geeignet erklärt wurde und dieser Nachweis vom/von der Lenker/in des Fahrzeuges mitgeführt wird.
Benötigte Dokumente:
- Ansuchen für Eintragung einer Anhängervorrichtung
- Typenschein des Zugfahrzeuges
- Vollmacht, wenn Zulassungsbesitzer/in nicht persönlich erscheint
Kosten: Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der Kfz-Prüfstelle.
Kfz abgeschleppt (zuständig dafür ist die jeweilige Gemeinde)
Benötigte Unterlagen:
- Personaldokument - entweder Geburtsurkunde, Reisepaß oder Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen
Kosten: bei der Gemeinde nachfragen.
Kontakt
Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 5 7599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 57599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 5 7599-6213
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 5 7599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 5 7599-67
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at