Allgemeine Führerschein-Angelegenheiten

Folgende Dokumente erhalten Sie in Ihrer jeweiligen Bezirkshauptmannschaft

  • Führerschein neu
  • Führerschein Duplikat
  • Führerschein Namensänderung und Adressänderung
  • Übungsfahrten
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
  • Mopedausweis
  • Lenkberechtigung für Leichtmotorräder - Vorstufe A
  • Führerschein für Behinderte

Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung mitzubringen

Bei Neuerwerb

  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • gegebenenfalls amtliche Unterlagen, die eine Namensänderung belegen
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades
  • eventuell Bestätigung der Meldung (Meldezettel)
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (ausgenommen Klassen D und DE) oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (für die Klassen D und DE notwendig)
  • ärztliches Gutachten
  • Passfoto (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate

Bei Umtausch

  • alter Führerschein
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • eventuell Bestätigung der Meldung (Meldezettel)
  • gegebenenfalls amtliche Unterlagen, die eine Namensänderung belegen
  • Passfoto (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate

Bei Verlust

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • eventuell Bestätigung der Meldung (Meldezettel)
  • Passfoto (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate

Verlängerung bei Befristung

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • alter Führerschein
  • ärztliches Gutachten
  • Passfoto (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate

Führerscheinentzug

- aufgrund Alkohol: siehe dazu auf www.help.gv.at die Rubrik "Alkohol am Steuer" unter Punkt "Führerschein"aufgrund - Geschwindigkeit
Ein Führerscheinentzug wird ausgesprochen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen, sofern diese Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurden.

Bei einer erstmaligen derartigen Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt die Dauer des Führerscheinentzuges zwei Wochen, im Falle einer zweiten derart hohen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab der ersten Begehung sechs Wochen.
Diese Regelung gilt für alle Führerscheinbesitzer/innen. Inhaber eines Probeführerscheines müssen zudem eine Nachschulung absolvieren, die überdies die Verlängerung der Probezeit um ein Jahr zur Folge hat.

Allgemeines zum Thema Führerschein-Entzug:

Nach Ablauf der Entzugszeit ist der Führerschein auf Antrag wieder auszufolgen, dabei sind 36 Euro Gebühren zu entrichten.

Zu beachten: Wenn die Führerschein-Entzugszeit z.B. von 1. April 1999 bis 29. April 1999 läuft, ist eine Wiederausfolgung des Führerscheins frühestens am 30. April 1999 möglich, die angegebene Entzugszeit bedeutet immer einschließlich des letzten Tages.

Diese einzelnen Rubriken sind im www.help.gv.at unter Punkt "Führerschein" bereits erläuternd dargestellt und könnten daher direkt übernommen werden.

Kontakt

Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 5 7599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 57599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 5 7599-6275
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 +43 5 7599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 5 7599-67
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at