Ziehen von Anhängern, Beladung

Abhängig von der/den Klasse(n) der Lenkberechtigung:
Klasse A:
          Mit Krafträdern dürfen nur Einachs-Anhänger  
          gezogen werden, die nicht breiter als das
          Zugfahrzeug sind.

Klasse B:
          ein leichter Anhänger (= bis 750 kg    
          höchstzulässiges Gesamtgewicht)

ein Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse (= Gesamtgewicht) die
Eigenmasse (= Eigengewicht) des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der
höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 Kilogramm beträgt.

BESONDERS WICHTIG, wenn Sie einen Anhänger ausleihen:

Vergleichen Sie die Gewichtsangaben der Zulassungsscheine von Zugfahrzeug und Anhänger; achten Sie auch darauf, dass die am Anhänger angebrachte Begutachtungsplakette unverletzt, gut lesbar und nicht abgelaufen ist.

Klassen C und D sowie Unterklasse C1:

leichte Anhänger

Klassen B und E:

Anhänger, die nicht unter die für Klasse B beschriebenen fallen

Klassen C und E sowie D und E:

alle Anhänger

Unterklasse C1 und E:

andere als leichte Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wobei die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen 12.000 Kilogramm nicht übersteigen darf.

Klasse F:

in Verbindung mit einer Zugmaschine, einem Motorkarren, einer landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschine (Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h) - alle Anhänger

Klasse G:

Anhänger bis 3.500 Kilogramm höchste zulässige Gesamtmasse