Wochenendfahrverbot

Wochenendfahrverbot von Samstag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr:

  • Für Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • Für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

Feiertagsfahrverbot von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr:

  • Für Lastkraftwagen mit Anhänger,wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
  • Für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr.

Ausnahmebewilligung Wochenendfahrverbot

Formular Online Download
Ausnahme von Samstag-, Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Bundesland Salzburg bzw. innerhalb Österreichs (Antragstellung über Länderportal)

elektronischer Antrag

Druckversion PDF-Datei

​Ausnahme von Samstag-, Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Bezirkelektronischer Antrag


Kontakt

Bezirkshauptmannschaft Hallein
Tel.: +43 5 7599 60
E-Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung
Tel.: +43 57599-57
E-Mail: bh-sl@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft St. Johann
Tel.: +43 5 7599-6318
E-Mail: bh-st-johann@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg
Tel.: +43 5 7599-65
E-Mail: bh-tamsweg@salzburg.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Zell am See
Tel.: +43 5 7599-67
E-Mail: bh-zell@salzburg.gv.at