Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt (einzelne Tage oder mehrere Wochen) in einem Seniorinnen- und Seniorenwohnhaus.

Die Kurzzeitpflege dient zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, die anderen Familienverpflichtungen nachkommen müssen, einmal von der Pflege ausspannen wollen, selbst einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt geplant haben oder auf Urlaub gehen möchten.

Der Kurzzeitpflegeaufenthalt setzt eine Buchung der Aufenthaltszeit (Vereinbarung über den Beginn und das Ende des Aufenthalts) voraus. Die Verlängerung des Aufenthaltes ist nur möglich, wenn ein Kurzzeitpflegebett zufällig noch nicht verbucht ist.


Kosten des Kurzzeitpflegeaufenthalts

Die Anbieter der Kurzzeitpflege legen die Tarife und die Zahlungsmodalitäten fest. Die Kurzzeitpflege wird in zwei verschiedenen Varianten verrechnet:

  • Typ A - Tagespauschale: Die Kurzzeitpflege wird in Form eines Pauschalsatzes verrechnet - unabhängig vom Ausmaß der Pflege oder von der Höhe des Pflegegeldes.
  • Typ B - Grundpreis und Pflegetarif: Die Kurzzeitpflege wird in Form eines Grund- und zusätzlichen Pflegetarifs in Rechnung gestellt. Die Pflegesätze werden entsprechend dem Pflegegeld oder in Form von Pflegeeinheiten (je halbe Stunde) verrechnet.


Zuschuss zur Kurzzeitpflege

Das Land Salzburg gewährt für einen Kurzzeitaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim eine finanzielle Unterstützung. Dieser Zuschuss ist vom Einkommen unabhängig.

Dieser ist nach den geltenden Richtlinien einkommensunabhängig und beträgt € 50,00 pro Tag. Der Zuschuss kann für maximal 14 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Der Antrag wird direkt im Seniorenpflegeheim gestellt. Der Zuschuss wird auf das Konto der Antragstellerin/des Antragstellers überwiesen oder bereits von der Rechnung abgezogen.


TIPP: Wer sich trotz dieser Förderung keinen Kurzzeitaufenthalt finanzieren kann, hat die Möglichkeit eine einkommensabhängige Zuzahlung direkt beim Wohnsitzsozialamt zu beantragen.


Hinweis: Wenn Angehörige durch Urlaub, Krankheit etc. an der Pflege verhindert sind, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für die erforderliche Ersatzpflege zu beziehen.



Anbieter von Kurzzeitpflege

Im Land Salzburg gibt es zurzeit 31 Einrichtungen, die Kurzzeitpflegeaufenthalte anbieten. Nach verfügbaren Kapazitäten kann aber auch in anderen Seniorenpflegeheimen eine Kurzzeitpflege angeboten werden. Die Kontaktdaten finden Sie unter nachfolgender Liste: