Sozialhilfe in Seniorenheimen: Antrag

Wenn das Einkommen einer Bewohnerin bzw. eines Bewohners nicht zur Bezahlung der Aufenthalts- und Betreuungskosten ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Kann jemand den Heimaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.

Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Sozialhilfe sind:

  • fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen
  • österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich) bzw. Gleichstellung mit anderen Staaten
  • Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit


Antragstellung

Der Antrag auf Sozialhilfe ist mittels Formular beim zuständigen Wohnsitzsozialamt einzubringen. Vor einer Heimaufnahme ist im eigenen Interesse eine Beratung durch die Sozialhilfestellen über die Rechtsansprüche und über die Finanzierung des Aufenthaltes von Vorteil. Kontaktdaten der zuständigen Behörden


Freibetrag

Wird der Aufenthalt in einem Seniorenheim von der Sozialhilfe mitfinanziert, verbleiben der Bewohnerin und dem Bewohner ein Freibetrag (ehemals genannt "Taschengeld") sowie der 13. und 14. Pensionsbezug (Sonderzahlungen) zur freien Verfügung .