Kann jemand den Heimaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.
Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Sozialhilfe sind:
- fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen
- österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich) bzw. Gleichstellung mit anderen Staaten
- Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit
Antragstellung
Der
Antrag auf Sozialhilfe ist mittels Formular beim zuständigen Wohnsitzsozialamt
einzubringen. Vor einer Heimaufnahme ist im eigenen Interesse eine Beratung durch die Sozialhilfestellen über die Rechtsansprüche und über die Finanzierung des Aufenthaltes von Vorteil.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
Freibetrag
Wird der Aufenthalt in einem Seniorenheim von der Sozialhilfe mitfinanziert, verbleiben der Bewohnerin und dem Bewohner ein
Freibetrag (ehemals genannt "Taschengeld") sowie der 13. und 14. Pensionsbezug (Sonderzahlungen) zur freien Verfügung .