Die 24-Stunden-Betreuung kann durch Selbständige oder Angestellte erfolgen. Bei angestellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten einzuhalten. Bei selbständig Tätigen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart.
Zuschuss
Der Staat fördert die 24-Stunden-Betreuung, um die Mehrkosten für eine legale Pflege im Privathaushalt zu decken. Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3, die eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung brauchen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung in Form eines monatlichen Zuschusses in folgender Höhe:
- 1 Betreuungskraft
selbstständig € 320
angestellt bei Betreuenden, Angehörigen € 640
- 2 Betreuungskräfte
selbstständig € 640
angestellt bei Betreuenden, Angehörigen € 1.280
Einkommensgrenze
Betreuungsbedürftige, die im Monat mehr als 2.500 € (netto) verdienen, bekommen keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jede/n unterhaltsberechtigten Angehörige/n und um 600 € für jede/n unterhaltsberechtigen Angehörige/n mit Behinderung.
Weitere Informationen:
www.pflegedaheim.at
www.bmwa.gv.at
Konsument 2/2012 – Presseinformation 24-Std-Betreuung
Konsument 2/2012 – Artikel 24-Std-Betreuung
Auskünfte und Antragstellung:
Sozialministeriumservice
Salzburg, Auerspergstraße 67a
Tel. +43 5 99 88
www.sozialministeriumservice.at