Rund 42% der 1.800 Salzburger Almen haben Flächenanteile an naturschutzrechtlich geschützten Gebieten. Dazu zählen Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturparke. Diese Schutzgebiete zeichnen sich durch eine hochwertige Kulturlandschaft aus und beherbergen besonders seltene oder gefährdete, von der menschlichen Nutzung geprägte Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten. Ihr Vorkommen ist im hohen Maße von einer extensiven, standortangepassten Almnutzung abhängig. Die Vielfalt an Lebensräumen und der landschaftliche Charakter machen den besonderen landschaftlichen Reiz dieser Kulturlandschaft aus.
Naturschutzplan Alm - eine besondere Form des partnerschaftlichen Vertragsnaturschutzes
Der Plan umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der naturräumlichen Qualität von Almen. Mit dem Förderinstrument „Naturschutzplan Alm" werden konkrete Naturschutzleistungen der AlmbewirtschafterInnen honoriert. Derzeit nehmen rund 150 Almbetriebe in Salzburg an der Maßnahme „Naturschutzplan Alm" teil.
Der Naturschutzplan beinhaltet die Erfassung von Flächen mit einem konkreten naturschutzfachlichen Handlungsbedarf. Für diese Flächen werden gemeinsam mit den AlmbewirtschafterInnen Erhaltungsziele festgelegt, die im Rahmen der Projektlaufzeit erreicht werden müssen. Der Erfolg der Maßnahmen wird an Hand von Erfolgsfaktoren gemessen.
Fördervoraussetzungen
Der Aufwand zur Erreichung der Ziele muss über den Umfang der „normalen" Weidepflege und Behirtung der ÖPUL-Maßnahmen „Alpung und Behirtung" hinausgehen und davon klar abgrenzbar sein.
Neben den klassischen Erstmaßnahmen (z.B. Freistellen von Kalkmagerrasen, Anstau von meliorierten Niedermoorflächen) kann das Projekt auch Maßnahmen beinhalten, die Pflegeeingriffe über mehrere Jahre hinweg zu Erreichung eines Zielzustandes erfordern.
Die Abgeltung des Pflegeaufwandes erfolgt auf Basis von Standardkosten.
Maßnahmen
Die nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind Basis eines ergebnisorientierten Almbetriebskonzeptes und förderbar:
In vielen Fällen sind ergänzend zu Erstmaßnahmen oder an Stelle von Erstmaßnahmen
aufeinanderfolgende Pflegeeingriffe für die Erreichung von Zielzuständen erforderlich. Diese Pflegemaßnahmen sind ebenfalls im Rahmen eines mehrjährigen Projektes förderbar.