Größere Renovierung

  
Content
  
Gefördert werden größere Renovierungen. Zu beachten sind hier die weiteren Voraussetzungen und Definitionen. Gefördert werden nur Objekte, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mindestens drei Wohnungen aufweisen und auf die Förderungslaufzeit als Mietwohnungen genutzt werden. Eine Mietzinsobergrenze ist einzuhalten.
  
  • Eigentümer der Bauliegenschaft
  • Bauberechtigte mit einem Baurecht von mindestens 15 Jahren ab Aufnahme der Bewirtschaftungsphase oder Abschluss der Sanierungsmaßnahmen
  

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der aus Grundbetrag und Zuschlägen besteht. Der Grundbetrag ist mit 30 Prozent der förderbaren Baukosten begrenzt. Zuschläge gibt es für  eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz laut Zuschlagspunkten aus dem Energieausweis sowie für Denkmalschutz.

  

Das Förderungsansuchen muss rechtzeitig vor Baubeginn gestellt werden. Grundsätzlich darf mit dem Bau vor Abschluss des Fördervertrages nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn kann beantragt werden. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der Förderstelle aufzunehmen.

  

Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Der Energieausweis-Berechner lädt den benötigten Planungsenergieausweis hoch. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.

  

Die Förderungswerbenden verpflichten sich, die Wohnungen nach Maßgabe des §28 Absatz 2 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 zu vermieten. Eine nicht förderungskonforme Nutzung führt zur Rückzahlung des Zuschusses.

  

In dieser Fördersparte bestehen weitere Voraussetzungen. Nähere Details finden sich im Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 und in der Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2015.