Schutzkonzepte für außerschulische Kinder- und Jugendeinrichtungen

Institutioneller Kinderschutz

(Ein Beitrag von Dr. Andrea Holz-Dahrenstaedt; Salzburger Kinder- und Jugendanwältin)


Schutz vor Gewalt ist eines der zentralen Kinderrechte. Junge Menschen haben das – auch in der Bundesverfassung über die Rechte von Kindern verankerte - Grundrecht auf gewaltfreies Aufwachsen. Das gilt für sämtliche Lebensbereiche: für die Familie und das soziale Umfeld sowie für alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, also den gesamten Bildungs-, Betreuungs-, Gesundheits- und Freizeitbereich. Gewalt an Kindern, ob körperliche, sexualisierte oder die häufig unterschätzte psychische Gewalt, hat weitreichende negative Langzeitfolgen auf die Entwicklung auf Kinder und ist verboten:

„Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten."   (Artikel 5 BVG Kinderrechte)

Ein wichtiges Instrument, um dies zu sichern, sind Kinderschutzkonzepte in Organisationen, welche mit jungen Menschen arbeiten, z. B. Sportvereine, Jugendzentren, Schulen, kirchliche Einrichtungen etc. Darin setzen sie sich mit möglichen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot auseinander. Danach werden Maßnahmen festgelegt, um mit den festgestellten Risiken umzugehen, ein Verhaltenskodex erstellt, interne Kinderschutzbeauftragte bestellt sowie ein Beschwerdesystem und konkreter Handlungsplan im Verdachtsfall ausgearbeitet. So kann die Einrichtung in erster Line Kinder und Jugendliche besser schützen, aber auch die Mitarbeitenden selbst und signalisiert sowohl nach Innen als auch nach außen, dass Kinderschutz wichtig ist und in die Praxis umgesetzt wird.

Ziele sind also die Verhinderung von Gewalt, Übergriffen und Grenzverletzungen gegenüber Kindern und Jugendlichen, u.a. durch

  • eine Stärkung des Bewusstseins von Mitarbeitenden, ob haupt- oder ehrenamtlich, über gewaltfreie Erziehung/Kommunikation/
  • die Bewusstmachung struktureller Risiken
  • eine Stärkung von Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung ihrer Rechte, um sie als selbstbestimmte Menschen zu fördern

    Wichtig zu wissen: es handelt sich bei der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzepts um einen Organisationsentwicklungsprozess, bei dem alle Beteiligten, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, miteinbezogen werden sollten. Hilfreiche Informationen für Organisationen für die Erstellung von Kinderschutzkonzepten sind hier zu finden:

    https://www.ecpat.at/kinderschutzrichtlinien

    https://www.schutzkonzepte.at/
    Die Kinder- und Jugendanwaltschaft steht als externe Anlaufstelle Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zu deren 21. Geburtstag in Stadt und Land Salzburg zur Verfügung und sollte in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Mehr Infos unter https://www.kija-sbg.at  

  • Kinderschutzkonzepte zusätzliche Fördermittel 2023
    Um die Erstellung und Umsetzung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten zu unterstützen und zu fördern, stellt das Land Salzburg im Jahr 2023 zusätzliche Fördermittel für die Fachbegleitung zur Verfügung.

    Nähere Infos: Franz Neumayer MBA,
    Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen
    Gstättengasse 10, 5020 Salzburg
    Tel.: +43 662/8042-5419
    Mail: franz.neumayer@salzburg.gv.at od. jugend-familie@salzburg.gv.at