Ein fundamentaler Beitrag zu einer gewaltfreien Kindheit
(Ein Beitrag der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Salzburg)
Kinder haben das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf ein Aufwachsen frei von Gewalt und Missbrauch. Dies sind zentrale Kinderrechte! So ist beispielsweise in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt festgeschrieben. Auch Artikel 5 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern garantiert diesen ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor jeglichen Formen von Gewalt, Missbrauch oder sexueller Ausbeutung.
Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche kann in verschiedenen Formen auftreten: Körperliche oder psychische Gewalt, sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung. Sie alle sind gleichermaßen schädlich für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung eines Kindes.
Es ist essenziell, dass sich alle Personen und Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, ihrer Verantwortung für den Kinderschutz bewusst sind: Einerseits müssen Kinder und Jugendliche durch präventive Maßnahmen davor geschützt werden, Opfer von Gewalt zu werden. Andererseits müssen immer dann, wenn Kinder Gewalt erfahren, geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um weitere Kinderrechtsverletzungen zu verhindern und die betroffenen Kinder bestmöglich zu unterstützen.
Kinderschutzkonzepte spielen hierbei eine zentrale Rolle: Sie sind ein wesentlicher Bestandteil eines präventiven Ansatzes bei der Stärkung der Kinderrechte, der Wahrung des Kindeswohles und der Verhinderung jeglicher Formen von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung.
Die außerschulische Jugendarbeit, zu der Jugendzentren, Sportvereine, Freizeit- und Ferienangebote oder auch die offene Jugendarbeit gehören, ist ein essenzieller Lebensraum für Kinder und Jugendliche. Hier können sie soziale Kontakte knüpfen und werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt. Gleichzeitig können diese Räume aber auch Risiken bergen, wenn es um das Thema Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung geht.
Ein Kinderschutzkonzept bringt uns alle dem gemeinsamen Ziel, Kinder effektiv zu schützen, wesentlich näher:
- Es bietet einen strukturierten Rahmen, um bereits im Vorfeld Maßnahmen zu entwickeln, die das Risiko für Übergriffe minimieren. Dazu zählen zum Beispiel die Identifikation von Risiken, die Verhaltenskodizes für Mitarbeitende oder Schulungen zur Sensibilisierung für Kinderrechtsverletzungen.
- Sollten in der Einrichtung Verdachtsmomente auftreten, bietet das Kinderschutzkonzept klare Handlungsanweisungen, die Sicherheit bezüglich rascher und wirksamer Vorgehensweisen geben.
- Es stärkt Kinder und Jugendliche in ihren Rechten und fördert ihre Entwicklung zu selbstbestimmten Menschen.
Kinderrechte und Schutzkonzepte mit Leben erfüllen
Kinderrechte und Schutzkonzepte haben eines gemeinsam: Wir alle müssen diese auch mit Leben erfüllen, damit junge Menschen davon profitieren können. Das bedeutet, dass ein Schutzkonzept als Organisationsentwicklungsprozess verstanden werden muss, bei dem alle Beteiligten – und damit auch die Kinder und Jugendlichen Ihrer Einrichtung – miteinbezogen werden sollen. Denn ein Kinderschutzkonzept ist viel mehr als nur interne Vorschriften: In ihm spiegeln sich Werte und Haltung einer Organisation wider. Werden diese auch von den Mitarbeitenden in der täglichen Arbeit gelebt, ist das ein elementarer Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Förderung der Kinderrechte.
Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz und Schutzkonzepte sind hier zu finden:
www.kinderrechte.gv.at - Auf der Website wird unter anderem die
Kinderrechtskonvention in kinderfreundlicher Sprache erklärt, auf Hilfsangebote
wie zum Beispiel Rat auf Draht, Kinder- und Jugendanwaltschaften und
Kinderschutzzentren hingewiesen sowie Studien und Publikationen zu
Kinderrechten zum Download zur Verfügung gestellt.
- Leitfaden Kinderschutzkonzept - Neuauflage des Bundeskanzleramts mit digitalen Aspekten Um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum bestmöglich zu schützen und einen kompetenten Umgang mit digitalen Medien zu fördern, wurden in der Neuauflage des "Leitfadens zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes" des Bundeskanzleramts erstmals auch digitale Aspekte des Kinderschutzes wie Social-Media-Guidelines, Cybergrooming und Medienkompetenz berücksichtigt.
- www.selbstbewusst.at Die Fachstelle Selbstbewusst unterstützt bei der Erstellung von Schutzkonzepten und bietet Fortbildung zum Thema an.
- www.schutzkonzepte.at Die Plattform Kindeschutzkonzepte bietet kostenfrei umfangreiche Materialen und Tutorials.
- www.kija-sbg.at Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg können sich junge Menschen bis 21 kostenlos, anonym und vertraulich, auch in Kinderschutzfällen, beraten lassen.