Errichtung im Eigentum

  
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Gefördert wird die Errichtung von
  • Einzel- und Doppelhäusern
  • Bauernhäusern
  • Austraghäusern
  • Häusern in der Gruppe
  • Wohnungen im Wohnungseigentum
  • Schaffung neuen Wohnraums durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau
im Bundesland Salzburg.
  
Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens zehn Prozent Eigenmittel und mindestens 20 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen. In Bezug auf die bebaute Liegenschaft muss Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder Baurecht mit mindestens 70 Jahren Laufzeit vorliegen.
  

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und besteht aus einem Grundfördersatz entsprechend der Familienverhältnisse sowie Zuschlägen für verbesserte Geamtenergieeffizienz, ökologische Baustoffwahl und barrierefreie Ausführung.

  

der Planungsenergieausweis wird in die ZEUS-Datenbank des Landes Salzburg von meinem Energieausweis-Berechner hochgeladen und geprüft (positives Prüfprotokoll). Danach kann ich einen Zugangslink für die Antragsstellung über den Online-Assistenten anfordern. Die Zugangslinks sind nicht beschränkt. Es besteht ausreichend Zeit den Antrag zu stellen. Nähere Details finden sich im Leitfaden zur Antragsstellung.

  
  
  

Buchen Sie bei Bedarf einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in der Wohnberatungstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung.Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung. In der Vorberatung werden keine Einreichpläne oder Energieausweise geprüft.

Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte Errichtung, wenden Sie sich bitte per e-mail an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at mit Angabe Ihrer Ansuchennummer, telefonisch an +43662-8042-3000 oder direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Können Sie den reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Bestätigung.

HINWEIS:
Im Reservierungstool werden Termine bis max. 90 Tage ab aktuellem Datum zur Buchung vorgeschlagen. Sind bereits alle Termine in dem Zeitraum gebucht, werden erst nach Ablauf von einigen Tagen/ca.
1 Woche wieder neue zur Buchung angezeigt.





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