Forschung und Entwicklung/Innovation


Was wird gefördert? Eine Aktion des Landes Salzburg und der Forschungsförderungsgesellschaft des Bundes (FFG)
Durch diese Kooperation erhöht sich die Projektfinanzierung bei Unternehmen in Salzburg auf bis zu 70 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Salzburg mitfinanziert sind, ermöglicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Vergabe von Boni, welche den Barwert der Förderung bis maximal zu den Obergrenzen gemäß EU-Gemeinschaftsrahmen aufstocken.

Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, d. h. Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag an das Land stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Salzburg erbracht wird.

Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Eigenleistungen von MitarbeiterInnen oder des Unternehmers / der Unternehmerin in die förderbaren Kosten einzurechnen. Damit wird die Finanzierung und Umsetzung von F&E-Vorhaben vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wesentlich erleichtert.
Warum wird gefördert? Forschung und innovative Leistungen für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung sind zentrale Elemente der Salzburger Technologie- und Innovationspolitik. Die Anhebung der Salzburger Forschungsquote und die Verbreiterung der betrieblichen Forschungsbasis sind dabei die vorrangigen Ziele.
Wer wird gefördert?
  • Unternehmungen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) in Salzburg
  • Kooperationen von Salzburger Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
  • EinzelforscherInnen
Wie wird gefördert?
Die kombinierte F&E-Förderung von FFG und Land ermöglicht eine Gesamtförderung bis zur Obergrenze von 70% der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von ca. 20% FFG-Beitrag (Zuschuss) und ca. 30% FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 0,75 %, Laufzeit ca. 3,5 Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20% der förderbaren Projektkosten zur Verfügung. Dieses Zusatzdarlehen kann zu einem Teil durch folgende nicht rückzahlbare Zuschüsse ersetzt werden:

Salzburger KMU und Startups können einen sogenannten KMU-Bonus in Höhe von 10 % der förderbaren Kosten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten, bei Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht sich der Zuschuss sogar auf bis zu 15 %.

Zur Forcierung von Innovationsvorhaben mit besonderer Relevanz für den Wirtschaftsstandort Salzburg (zB für Digitalisierung, Life Science, Ökologisierung u.ä.) kann unabhängig von der Unternehmensgröße ein Themenbonus von bis zu 5% (Zuschuss) vergeben werden. Bei KMU und Startups kann dieser zusätzlich zum KMU-Bonus und einem etwaigen Kooperationsbonus vergeben werden. Bei Großunternehmen ist eine Vergabe nur in Kombination mit einem etwaigen Kooperationsbonus möglich.

Wenn ein Unternehmen aus Salzburg im Rahmen seines Projektes eine oder mehrere in Österreich ansässige/n Forschungseinrichtung/en mit Abschluss eines Konsortialvertrages einbindet, kann ein Kooperationsbonus vergeben werden. Dabei müssen die Kosten des österreichischen Konsortialpartners (Forschungsinstituts) mindestens 10 % der Gesamtkosten betragen sowie ein Konsortialvertrag (echte Kooperation) vorliegen. Der Bonus beträgt bis zu 25 % der Kosten des Forschungsinstitutes, der Universität oder Fachhochschule.

Im Falle eines gewährten Kooperationsbonus auf die Kosten des wissenschaftlichen Partners kann ein antragstellendes Großunternehmen einen Unternehmens-Kooperationsbonusvon zusätzlich max. 5 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des Unternehmens erhalten. Der Unternehmens-Kooperationsbonus ist nur an Großunternehmen zu vergeben und kann nicht mit dem Themenbonus kombiniert werden.

Salzburger Forschungsinitiative
Projektförderung der Basisprogramme der FFG

Hinweis: Die Einreichung bei der FFG kann nur noch auf elektronischem Weg mittels eCall erfolgen.

Wo wird gefördert? Unternehmen im Land Salzburg
Wann wird gefördert? Die kombinierte Förderung von FFG und Land kann bis 31.12.2023 bereitgestellt werden.
Weiteres

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

Innovationsförderung
FFG Innovationsscheck
Förderberatung des Innovationsservice für Salzburg
FFG-Förderung im Basisprogramm
Innovationsförderung der Stadt Salzburg:

Für in der Stadt Salzburg angesiedelte Betriebe gibt es vom Magistrat eine zusätzliche Innovationsförderung.