Bauplatzerklärung:

Erforderliche Beilagen zum Ansuchen

1-fach

  1. amtlich beglaubigter vollständiger Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf;
  2. gegebenenfalls der Nachweis eines Rechtstitels, der für die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes am Grundstück geeignet ist;
  3. Nachweis der Möglichkeit der Herstellung einer entsprechenden Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung und Angaben über die Bodenbeschaffenheit
    der Grundfläche;

3-fach

  1. planliche Darstellung (Maßstab 1:500) der zu schaffenden Bauplätze mit Einzeichnung der für ihre Aufschließung erforderlichen Verkehrsflächen (verfasst von einer hiezu gesetzlich befugten Person);
  2. Darstellung des natürlichen Geländes mit den erforderlichen Höhenangaben (Höhenpunkte, Schichtenlinien) - (verfasst von einer hiezu gesetzlich befugten Person);

Soweit es wegen einer besonderen Lage der Grundfläche erforderlich erscheint, hat der Grundeigentümer auf Verlangen der Baubehörde das Ansuchen durch Vorlage folgender weiterer Unterlagen zu ergänzen:

  1. Unterlagen über den durchschnittlichen Grundwasserstand und die bekannte seit dem Jahr 1900 höchste Hochwasserkote; anstelle dieser Kote kann auch die eines 100-jährigen Hochwassers nachgewiesen werden;
  2. Längenprofil durch sämtliche der Aufschließung der Grundfläche dienende Verkehrsflächen einschließlich der Anschlussstellen an bestehende Verkehrsflächen und
    die dazugehörigen Querprofile, soweit sie zur Beurteilung der Lage der Verkehrsflächen im Gelände erforderlich sind;
  3. technischer Bericht über die Bodenbeschaffenheit der
    Grundfläche, die durch entsprechende Bodenuntersuchungen
    nachgewiesen sein muss.