Unternehmenskooperationen und Netzwerke

Ausgelaufen mit 31.12.2022


Was wird gefördert?

Grundsätzlich können alle Vorhaben eines Unternehmens gefördert werden, die darauf ausgerichtet sind, eine Kooperation mit mindestens zwei anderen Partnern einzugehen, um gemeinsam

  • neue, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder
  • bestehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wesentlich zu verbessern.

Eine Kooperation im Sinne dieser Förderungsaktion ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partnern, wobei mindestens einer der Salzburger Partner ein kleines oder mittleres Unternehmen sein muss.

Die Kooperation mit Unternehmen bzw. unternehmensgetragenen Netzwerken aus anderen (Bundes)Ländern wird unterstützt, indem diese Unternehmen als Kooperationspartner anerkannt werden. Anstelle eines Unternehmens kann auch eine Forschungs- oder universitäre Einrichtung an der Kooperation teilnehmen. Diese Partner können jedoch nicht als Förderungsempfänger auftreten.

Die Förderungsaktion unterstützt die Aufbau- und/oder die Umsetzungsphase eines Kooperationsprojektes. Gefördert werden interne und externe Kosten des Kooperationsvorhabens wie etwa:

  • Kosten für technisches und sonstiges qualifiziertes Personal einschließlich Unternehmerlohn (max. 40 Euro Stundensatz).
  • Externe Dienstleistungen wie etwa Beratungsleistungen, Machbarkeitsstudien, Projektmanagement oder Entwicklungsleistungen, wobei der Zukauf dieser Dienstleistungen mit einem förderfähigen Tagsatz von maximal 1.200 Euro limitiert ist.
  • In begründeten Fällen Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen, die in direktem und notwendigem Zusammenhang mit dem Projekt stehen,
  • Kosten für das Marketing (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten),
  • investive Kosten (z.B. Anschaffung von Geräten, Adaptierung von Räumlichkeiten, Erwerb von Patentrechten und Lizenzen), gegebenenfalls anteilig im Verhältnis zur Nutzungsdauer,
  • externe projektbezogene Materialkosten (z.B. für Prototypen).

Weitere Angaben zu den grundsätzlich förderbaren bzw. nicht förderbaren projektbezogenen Kosten sind in den Richtlinien unter Punkt 3.2. zu finden.

Warum wird gefördert?

Zahlreiche Faktoren wie die Globalisierung, der Bedeutungsgewinn des Faktors Wissen, technologische Entwicklungen und zunehmende Ressourcen-Engpässe stellen die Wirtschaftsregionen und die Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Ziel dieser Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Kooperationen und Netzwerke aufzubauen, um gemeinsam innovative Projekte durchzuführen. Durch den Austausch von Wissen und die Zusammenarbeit werden die jeweiligen Kernkompetenzen der Unternehmen ausgebaut und Synergien genutzt. Die aus der Kooperation hervorgehenden Produkt-, Produktions- und Dienstleistungsinnovationen sollen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und die mittelfristige Entwicklung von Kompetenzschwerpunkten im Land Salzburg unterstützen.

Wer wird gefördert?

Förderungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1 sowie Salzburger MidCaps2 sein, wenn das Vorhaben am Standort bzw. in ihrer Betriebsstätte im Bundesland Salzburg umgesetzt werden soll und diese Unternehmen folgenden Branchen angehören:

  • produzierende Unternehmen, produzierendes Gewerbe, Handwerk und Industrie,
  • Unternehmen, die produktionsbezogene oder technologieorientierte Dienstleistungen erbringen bzw. Produkte herstellen,
  • Großhandelsunternehmen nur mit erweiterter Wertschöpfung (zB durch Produktveredelung, Konfektionierung, technische Planung usw.) bzw. welche dahingehend neue Geschäftsmodelle und Technologien umsetzen möchten, Unternehmen aus dem Bereich Verkehr- und Transportwirtschaft, die Logistikdienstleistungen anbieten oder über einen eigenen Fuhrpark verfügen und mit ihren Vorhaben auf
    intelligente Mobilitätslösungen und Verkehrsvermeidung abstellen,
  • Unternehmen aus dem Bereich Kreativwirtschaft, Architektur und Ingenieurkonsulenten, technische Büros,
  • Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit entsprechender Gewerbeberechtigung in Bezug auf Produkt- und Dienstleistungsinnovationen zur thematischen Spezialisierung.      
Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses. Dieser beträgt 30 % bzw. bei Ausnutzung allfälliger Boni 40 %.

Ein Bonus in Höhe von jeweils 5 % der förderbaren Projektkosten kann gewährt werden:

  • für umwelt- und ressourcenschonende Effekte des Projektes
  • für Vorhaben, die in folgenden Themenschwerpunkten umgesetzt werden:

- Life Sciences
- IKT Standort Salzburg
- smart materials
- intelligentes Bauen und Siedlungssysteme
- creative industries und Dienstleistungsinnovationen

  • wenn mindestens die Hälfte der Kooperationspartner ihren Sitz in den südlichen Landesteilen hat (politische Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See sowie die Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach),
  • wenn das Projekt mehr als drei Partner aufweist,
  • wenn ein Kooperationspartner eine der folgenden umweltrelevanten Zertifizierungen nachweisen kann (wobei im Einzelfall auch gleichwertige Nachweise anerkannt werden können):
    • ISO 14001 (Umweltmanagementsystem),
    • ISO 26001 (Wirtschaftsethik – CSR),
    • ISO 50001 (Energiemanagement),
    • EMAS (europäisches Umweltmanagement),
    • Österreichisches Umweltzeichen (für das Produkt, das im Zuge des Kooperationsvorhabens weiterentwickelt werden soll).


Pro Unternehmen kann eine Förderung von maximal 30.000 Euro und pro Projekt eine Förderung von maximal 100.000 Euro gewährt werden.


Für ein Kooperationsvorhaben mit einem hohen Innovationsanspruch, das unter Einbeziehung von einem oder mehreren externen Know-How-Trägern umgesetzt wird, kann eine Förderung von 50 % gewährt werden.


Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Zur Beurteilung dieses Beitrages werden folgende Förderungskriterien herangezogen:

  • Beitrag des Vorhabens zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
  • unternehmerisches Potential in Salzburg
  • Neuartigkeit und Nachhaltigkeit des Projektes
  • Qualität und Intensität der Kooperation
  • bei Kooperationsprojekten mit hohem Innovationsanspruch zusätzlich Adäquanz und Kohärenz der Partner
Wo wird gefördert?

Im gesamten Land Salzburg mit folgender, regionaler Schwerpunktsetzung:
Projekte, an denen als Kooperationspartner Unternehmen mitwirken, deren Standorte sich in den politischen Bezirken St. Johann, Tamsweg oder Zell am See oder in den Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg oder Russbach befinden, werden intensiver gefördert.

Wann wird gefördert?

Vorhaben können ab einem Volumen von 10.000 Euro (netto) pro Unternehmen gefördert werden. Projektkosten können erst ab Antragstellung berücksichtigt werden.

Das zur Förderung beantragte Projekt soll nicht länger als 24 Monate laufen.

Für diese Förderungsaktion werden Förderungsmittel in Höhe von 300.000 Euro p.a. bereitgestellt. Projekte können bis zur Ausschöpfung des Budgets bzw. bis zum 31.12.2022 gefördert werden. Später eingehende Förderungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weiteres

Diese Förderungsaktion ergänzt andere einschlägig angebotenen Förderungen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten und Angebote: