Betriebliche Photovoltaikanlagen

Energieförderung des Landes Salzburg

Warum wird gefördert?

Das Land Salzburg hat sich in der Energiepolitik ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. In der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sind zahlreiche Maßnahmen zusammengestellt. Bis 2050 sollen Klimaneutralität, Energieautonomie und Nachhaltigkeit für das Land Salzburg erreicht sein. Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energieträger müssen ein permanentes Ziel sein, um dem Klimaschutz, der Versorgungssicherheit und der Minimierung der Auslandsabhängigkeit Rechnung zu tragen. Die Weiterentwicklung und verstärkte Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 stehen daher im Vordergrund der Aktivitäten. Die Ziele der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 können nur dann erreicht werden, wenn dem effizienten Einsatz von Energie oberste Priorität eingeräumt wird und alle Formen erneuerbarer Energie in nachhaltiger Weise genutzt werden.


Wer wird gefördert?

Das Land Salzburg gewährt eine Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen für Betriebe.


Was wird gefördert?

Die Förderung wird gewährt, sofern
  • die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist
  • der überwiegende Teil des von der Förderung betroffenen Gebäudes einer gewerblichen Nutzung unterliegt
  • sich die PV-Anlage an oder auf Gebäuden oder in Ausnahmefällen (wenn die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist) auf der Grundparzelle (zum Beispiel Zäune, Hänge, Böschungen, Bauwerke zur Hangsicherung, Stütz- und Futtermauern etc.) des baubewilligten Gebäudes befindet
  • die PV-Anlage eine Leistung von über 1 kWp aufweist

Voraussetzung für die Beantragung als Unternehmen ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umwelt service salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen (wie zum Beispiel Zivilingenieure, Statiker, Energieberater mit Ausbildung der Module A und F) durchgeführt wird.

Die im Vorfeld der Antragstellung in Anspruch genommene Beratung wird anlässlich der Förderung der Photovoltaikanlage im Ausmaß von 50 Prozent der angefallenen Beratungskosten oder mit maximal 500 Euro pro Unternehmensstandort unterstützt.


Erforderliche Unterlagen

  • Bericht der Energieberatung
  • Rechnung und Zahlungsnachweis der Energieberatung


Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in folgender Höhe:

Kategorie A:
förderfähige Leistung bis 10 kWp: 200 Euro pro kWp

Kategorie B:
förderfähige Leistung über 10 kWp bis 20 kWp: 150 Euro pro kWp

Kategorie C:
förderfähige Leistung über 20 kWp bis 100 kWp: 100 Euro pro kWp

Kategorie D:
förderfähige Leistung über 100 kWp: 50 Euro pro kWp

Die Förderung ist auf maximal 40 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten gemäß Abrechnung oder mit einer maximalen Zuschusshöhe von 25.000 Euro pro Photovoltaikanlage begrenzt.


Praxisbeispiel

Es wird eine Photovoltaikanlage mit 15 kWp errichtet. Gefördert wird mit dem für die jeweilige kWp-Kategorie passenden Fördersatz laut Stufentarif. Im genannten Beispiel: 10 x 200 Euro plus 5 x 150 Euro würde sich eine Förderung in der Höhe von 2.750 Euro ergeben.


Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist ausschließlich elektronisch über den Online-Förderantrag einzureichen. Der Online-Förderantrag muss im Vorhinein gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss.


Zu beachten

Als förderbare Kosten können nur Anzahlungs- und Teilrechnungen anerkannt werden, die nach dem Antragsdatum, sowie Schlussrechnungen, die nach dem Ausstellungsdatum der Baufreigabe angefallen sind.