Arbeitswelten der Zukunft
Die Förderungsaktion wird mit 1.1.2024 im Rahmen des Salzburger Wachstumsfonds fortgesetzt und mit Ausschöpfung des (jährlichen) Budgets, spätestens aber mit 31.12.2025, eingestellt.
Inhalt
Die ab 1.1.2024 geltende Förderungsrichtlinie kann im Downloadbereich abgerufen werden.
Was wird gefördert?
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Im Mittelpunkt
der Förderungsaktion steht die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im
Bereich „Arbeitswelt 4.0 – Arbeitswelten der Zukunft“ zu Themen wie: Neues
Arbeiten, Digitalisierung, moderne Arbeitsformen und lebenslanges Lernen.
Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre organisatorischen Prozesse
und betrieblichen Strukturen neu zu gestalten und eine zukunftsorientierte
Ausrichtung zu entwickeln.
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Warum wird gefördert?
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Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, neue Trends und innovative Zukunftsthemen in der Arbeitswelt von morgen
aufzugreifen und neue Arbeitsformen zu schaffen, unter denen die Beschäftigten in allen Lebensphasen und -lagen ihre Leistungsfähigkeit besser entwickeln und in die Arbeitsprozesse einbringen können.
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Wer wird gefördert?
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Förderungsempfänger können Klein-
und Mittelunternehmen (KMU) und Midcaps sein, die ihren Betriebsstandort in Salzburg
haben und das Vorhaben am Standort bzw der Betriebsstätte im Bundesland
Salzburg, entweder eigenständig oder im Unternehmenszusammenschluss, umsetzen.
Bei Kooperationsprojekten muss mindestens ein Projektpartner ein kleines oder
mittleres Salzburger Unternehmen sein.
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Wie wird gefördert?
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Die
Förderung beträgt 40 % der förderbaren Kosten.
Pro Unternehmen kann ein Zuschuss bis zu 25.000,- Euro (netto) gewährt werden.
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Wann wird gefördert?
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Vorhaben können ab einem Mindestvolumen von 5.000,- Euro (netto) gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Projekt soll grundsätzlich nicht länger als 18 Monate laufen.
Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte die Richtlinie
„Arbeitswelten 4.0“ (abzurufen unter „Downloads“).
Die Förderungsaktion läuft
bis zur Ausschöpfung des (jährlichen) Budgets, längstens bis 31.12.2025.
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Weiteres
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Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit der
Hinweis: Hinsichtlich der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einzelnen Projektmaßnahmen wird die vorangehende Abstimmung mit der steuerrechtlichen Vertretung des antragstellenden Unternehmens empfohlen.
Diese Förderungsaktion ergänzt andere einschlägig angebotene Förderungen und Beratungsangebote.
Weitere Möglichkeiten und Angebote:
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