Inhalt
Mit der Naturschutzgesetz-Novelle 1991 steht der Salzburger Naturschutzfonds zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Sondervermögen des Landes zur Verfügung. Neben den Erträgen aus der Naturschutzabgabe fließen auch andere zweckgebundene Einnahmen in den Fonds ein.
Seit der Einrichtung des Salzburger Naturschutzfonds ist die landesweite Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung ein Schwerpunkt der Arbeit der Abt. 5 (Natur- und Umweltschutz, Gewerbe) des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des Programms "Ländliche Entwicklung", des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Im Rahmen der Anteilsfinanzierung durch den Salzburger Naturschutzfonds können beträchtliche Fördermittel der Europäischen Union und des Bundes lukriert werden.
Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgt durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Naturschutzfonds-Richtlinien
Naturschutzfondsbericht 2022
Naturschutzfondsbericht 2021
Naturschutzfondsbericht 2020
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Naturschutzfondsbericht 2014