Salzburger Naturschutzfonds

Mit der Naturschutzgesetz-Novelle 1991 steht der Salzburger Naturschutzfonds zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Sondervermögen des Landes zur Verfügung. Neben den Erträgen aus der Naturschutzabgabe fließen auch andere zweckgebundene Einnahmen in den Fonds ein.

Seit der Einrichtung des Salzburger Naturschutzfonds ist die landesweite Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung ein Schwerpunkt der Arbeit der Abt. 5 (Natur- und Umweltschutz, Gewerbe) des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des Programms "Ländliche Entwicklung", des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. Im Rahmen der Anteilsfinanzierung durch den Salzburger Naturschutzfonds können beträchtliche Fördermittel der Europäischen Union und des Bundes lukriert werden.

Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgt durch die Abt. 5 des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Naturschutzfonds-Richtlinien

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Naturschutzfondsbericht 2022

Naturschutzfondsbericht 2021

Naturschutzfondsbericht 2020

Naturschutzfondsbericht 2019

Naturschutzfondsbericht 2018

Naturschutzfondsbericht 2017

Naturschutzfondsbericht 2016

Naturschutzfondsbericht 2015

Naturschutzfondsbericht 2014