Stichtage für das Auswahlverfahren in den Vorhabensarten:


7.6.5    Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

16.5.2  Stärkung der Zusammenarbeit von Akteuren und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes

Die „Richtlinie des Landes Salzburg für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung“ (siehe Link) sieht für die Vorhabensarten "Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (7.6.1.)" und "Stärkung der Zusammenarbeit von Akteuren und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes (16.5.2.)" eine laufende Antragstellung vor.

Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle eingelangt sind, können in das nächste Auswahlverfahren einbezogen werden.

Die nachfolgenden Stichtage für die oben genannten Vorhabensarten sind der 31.01.2022.


Hinweis:

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Vorhaben werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben.