Ziele, Maßnahmen, Förderungswerber


Gemäß den Förderbestimmungen der Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen" des BMLFUW (GZ BMLFUW-LE.1.1.22/0012-II/6/2007)


Ziele der Maßnahme

  • Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Ressourcen und der regionalen Eigenart der Kulturlandschaft, insbesondere von Lebensräumen und Arten, die durch die Richtlinien 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und 92/43/EWG (FFH-Richtlinie pdf) geschützt sind;
  • Motivation und Unterstützung lokaler Akteure, um Naturraumpotenziale im gesellschaftlichen Bewusstsein verstärkt positiv zu verankern;
  • Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, um gute Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz zu schaffen;
  • Entwicklung und Etablierung von Nationalparks, Natur- und Biosphärenparks als Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung.


Förderungsgegenstand

In national geschützten Gebieten und Lebensräumen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsteile, Natura 2000 Gebiete, Biosphärenparks und Naturparks), in Lebensräumen der Anhänge I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG und Lebensräumen von Arten des Anhangs I der Richtlinie 79/409/EWG außerhalb von Natura 2000 Gebieten sowie in Gebieten, die von der für Naturschutz zuständigen Behörde als Gebiete mit hohem Naturwert bestätigt wurden

  • Bewirtschaftungs- und Naturschutzplänen für Land- oder Forstwirte
  • Landschaftspflegeplänen
  • Managementplänen
  • Entwicklungskonzepten sowie Studien und Untersuchungen, einschließlich sonstiger Grundlagenarbeiten zur Erhaltung und Entwicklung wertvoller Strukturen und Lebensräume

Biotopschutz- und Biotopentwicklungsprojekte inkl. Renaturierungen

Biotopschutz- und Biotopentwicklungsprojekte inkl. Renaturierungen wertvoller Feuchtlebensräume sowie die Herstellung und Erhaltung von Landschaftsstrukturen inkl. Trockenmauern, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten, die durch die Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG geschützt sind, einschließlich Kosten für den Grunderwerb;

Schutzgebietsmanagement und Betreuung

Schutzgebietsmanagement und Betreuung für Gebiete gemäß Punkt 14.2.1, für Nationalparks jedoch nur, wenn es das Vorhaben im Zusammenhang mit Natura 2000 steht;

Bewusstseinsbildende Investitionen

Investitionen in die Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung und Wissensvermittlung, wie insbesondere Besucherleitsysteme, Pflege bestehender Bildungs- und Erholungseinrichtungen in Gebieten.

Bewusstseinsbildende Veranstaltungen

Bewusstseinsbildende Veranstaltungen, wie insbesondere Tagungen, Exkursionen und geführte Wanderungen; Konzeption und Herstellung von Naturlehrpfaden, Broschüren und sonstigen Materialien zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für Naturschutzthemen;

Förderungswerber

  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Sonstige Förderungswerber
  • Gebietskörperschaften


Förderungsvoraussetzungen

  • Das geförderte Vorhaben befindet sich im ländlichen Gebiet (das sind Gemeinden mit nicht mehr als 30.000 Einwohnern).
  • Das Vorhaben entspricht den Zielen des jeweiligen Landesnaturschutzgesetzes und wird im Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Stelle realisiert
  • Vorhaben gemäß Punkt 14.2.4 in Nationalparks werden nur dann gefördert, wenn dafür den Nationalparkverwaltungen keinerlei Abgeltung gewährt wird.


Welche Projekte können konkret gefördert werden?

  • Grundlagenarbeiten
    Dazu zählen Kartierungen von Lebensräumen und Arten (z.B. Biotopkartierung, Avifaunakartierung NP Hohe Tauern), Monitoring (Gewässermonitoring NP Hohe Tauern), etc. Planungen, Konzepte und Studien, beispielsweise Managementpläne für Europaschutzgebiete, Bewirtschaftungspläne (Nationalparkzertifikate für Almen…), etc.
  • Arten- und Biotopschutzprojekte:
    Arten- und Biotopschutzprojekte sind eine zentrale Säule des Naturschutzes und damit ein Förderschwerpunkt der Maßnahme M323. Im Rahmen der Maßnahmen werden Sachkosten und Investitionen gefördert. Bisher realisiert wurden u.a.:
    Umwandlung von Streuwiesenflächen, Amphibienschutzeinrichtungen, Renaturierungen von Fließgewässern; Moorrenaturierungen, etc.
  • Grunderwerb:
    Neben dem hoheitlichen Naturschutz und der Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen bietet die Flächensicherung durch Grunderwerb eine Möglichkeit zur Erreichung von Naturschutzzielen. Insbesondere im Vorfeld von Arten- und Biotopschutzprojekten schafft der Grunderwerb die Voraussetzung für die Realisierung von Naturschutzvorhaben.

    Schutzgebietsmanagement und Betreuung für Gebiete:
    Die langfristige Erhaltung der naturschutzfachlichen Qualität von Schutzgebieten kann nur durch eine regional verankerte Betreuung gewährleistet werden. Die Maßnahmen M323 ermöglicht dazu die Kofinanzierung von Aufwendungen in Form von Sachkosten (Werkverträge) od. Personalkosten (Lohnkosten) für die Betreuung von Gebieten oder Projekten und den Aufbau von Betreuungseinrichtungen. In Nationalparken werden Betreuungskosten nur kofinanziert, wenn das Vorhaben im Zusammenhang mit dem Netzwerk Natura 2000 steht.

    Öffentlichkeitsarbeit sowie bewusstseinsbildende Materialien und Infrastrukturen:
    Naturschutzziele können bei Projekten und Aktionen nur mit Hilfe einer professionellen, begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung und Bewusstseinsbildung erreicht werden. Im Rahmen der Maßnahmen M323 werden projektbezogene Aufwendungen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für Naturschutzthemen gefördert. Bewusstseinsbildende Investitionen, wie beispielsweise Besucherleitsysteme, Pflege bestehender Bildungs- und Erholungseinrichtungen werden in Nationalparks nur dann gefördert, wenn dafür den Nationalparkverwaltungen keinerlei Abgeltung gewährt werden (Art. 15a B-VG-Vereinbarungen für Nationalparks).



Mögliche Projekte betreffen u.a.:

  • die Organisation und Durchführung bewusstseinsbildender Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Exkursionen, Workshops, etc.),
  • geführte Wanderungen,
  • die Konzeption und Umsetzung von Erlebniswegen und Besuchereinrichtungen,
  • mehrjährige Ausstellungen,
  • die Erarbeitung und Herstellung von Broschüren und sonstiger Materialien
  • Beratungsleistungen;