Vom Antrag zur Förderung

ÖPUL-Prämien

Die Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres online über e-AMA oder über die zuständige Bezirksbauernkammer im Rahmen des Mehrfachantrages des ÖPUL 2023 (kurz MFA) anzumelden. Grundsätzlich verpflichten Sie sich ab der Mehrfachantragstellung, die Flächen für mindestens

  • sechs Jahre (MFA 2023),
  • fünf Jahre (MFA 2024) bzw.
  • mind. 4 Jahre (MFA 2025) bis einschließlich 2028 nach den getroffenen Vereinbarungen zu bewirtschaften.
Die Projektbestätigung wird Ihnen von der Naturschutzabteilung per Post zugesandt. Sie ist auch über e-AMA online abrufbar. Die Projektbestätigung enthält eine Auflistung Ihrer beantragten und bestätigten Feldstücke sowie Informationen über die getroffenen Vereinbarungen bei der gemeinsamen Begehung der Flächen.

Nach der Begutachtung der Förderflächen und der Antragstellung beginnt bei der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL 2023 sowie bei Landesprämien mit 1. Jänner des Folgejahres das erste Verpflichtungsjahr.

Bei der Abgabe des Mehrfachantrages (bis spätestens Mitte April) werden die neuen "Naturschutzflächen" eingetragen und codiert (NAT, N2).
Versichern Sie sich, dass die Daten auf Ihrer Projektbestätigung und dem Mehrfachantrag übereinstimmen. Kleinste Abweichungen können zu einer Verzögerung in der Auszahlung führen. Sollten alle Daten übereinstimmen, überweist Ihnen die Agrarmarkt Austria im Herbst ihre Prämie für die erbrachten Leistungen.


Änderung Projektbestätigung

Eine geplante Änderung der Bewirtschaftung erfordert eine Änderung der Projektbestätigung. Dazu zählen
  • Verlust der Verfügungsgewalt (Beendigung der Pachtverhältnisse),
  • Bewirtschafterwechsel,
  • Höhere Gewalt,
  • Vermessungsfehler oder Flächenabänderungen nach Vor Ort Kontrollen.
Falls Sie Änderungen in der Flächenbewirtschaftung planen, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Projektbestätigung mit den geänderten Daten an die Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Wollen Sie zusätzliche Flächen als Naturschutzflächen bewirtschaften, dann stellen Sie, wie oben beschrieben, erneut einen Antrag auf Begutachtung.


Prämie für Acker und Grünland

Die Gesamtprämie Ihrer Vertragsfläche setzt sich aus mehreren Auflagenbausteinen zusammen. Details dazu finden Sie auf Ihrer Projektbestätigung. Die maximalen Obergrenzen im ÖPUL 2023 wurde für Acker und Grünland auf € 1.200,- pro Hektar angehoben!


Landesprämien

Die Auszahlung der Landesprämien erfolgt jährlich im Herbst durch die Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe des Amtes der Salzburger Landesregierung.


Ihre Kontaktstelle des Landes für Fragen zu Naturschutzmaßnahmen des ÖPUL 2023 und zum Vertragsnaturschutzprogramm des Landes:

Mitarbeiter

Ing. Andreas Hofer, MAS
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Referat Naturschutzrecht, Landschaftsplanung und Vertragsnaturschutz
Postfach 527 | 5010 Salzburg

Telefon: +43 662 8042-5514
andreas.hofer@salzburg.gv.at
natur-recht@salzburg.gv.at