Der
"Europäische Green Deal" ist der strategische Fahrplan der EU für
einen gesellschaftspolitischen Wandel hin zu einer umweltgerechteren und nachhaltigeren
Wirtschaft. Im Rahmen des "Green Deals" wurde die Gemeinsame
Agrarpolitik der Jahre 2023-2027 und damit auch die Förderung durch den
ELER-Fonds stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Hierzu
hat die EU im Mai 2020 die Biodiversitätsstrategie 2030 auf den Weg gebracht.
Der nationale
GAP-Strategieplan löst mit der Förderperiode 2023 bis 2027 das bisherige
ländliche Entwicklungsprogramm (Österreichisches Programm für ländliche
Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab. Der
Strategieplan ist
die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und ist am 1.
Januar 2023 in Kraft getreten.
Der
Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER), die zweite Säule der GAP, ist das zentrale Finanzierungsinstrument der
EU für naturschutzrelevante Förderung im ländlichen Raum. Durch den
GAP-Strategieplan werden Natur-, Umwelt- und Klimaziele stärker in die
ELER-Förderung integriert.
LE2023-2027 - die neue Förderperiode für Naturschutzprojekte
Das Land Salzburg startete mit 1.1.2023 als eines der ersten Bundesländer mit der nationalen Umsetzung der Projektförderung im Bereich Naturschutz. Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplanes leitet einen wichtigen Beitrag für Restaurationsmaßnahmen von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung für Ziel des Naturschutzes. Die drei nachfolgenden Maßnahmen sind die zentralen Förderinstrumente für die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie Österreich 2023.
- Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15),
- Zusammenarbeit (77-02) und
- Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Bereich Naturschutz bieten umfangreiche Möglichkeiten zur Planung und Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen.
Aktuelles
Start der Fördermaßnahme "Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder 78-03-Naturschutz" mit 01.01.2023
Mit 01.01.2023 wurden im Bundesland Salzburg die ersten Aufrufe für die Fördermaßnahme 78-03 Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder - Naturschutz veröffentlicht.
Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren
Alle laufenden Aufrufe (Calls) und geblockten Auswahlverfahren der nachfrolgenden naturschutzbezogenen Projektfördermaßnahmen des Bundeslandes Salzburg werden auf der Webseite der AMA
www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen veröffentlicht.
- 73-15-SBG Investitionen (Naturschutz): Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren
- 77-02-SBG Zusammenarbeit: nur Aufrufe
- 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder: nur Aufrufe
Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur bei einem offenen Aufrruf oder einem laufenden geblockten Auswahlverfahren möglich ist. Informationen zur Antragstellung finden Sie
auf der Website www.ama.at/dfp auf der Detailseite der Fördermaßnahme sowie in den "Allgemeinen Informationen".
Die Richtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projekt-maßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz finden Sie
HIER
ÖPUL-Prämien
Die Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres online über e-AMA oder über die zuständige Bezirksbauernkammer im Rahmen des Mehrfachantrages des ÖPUL 2023 (kurz MFA) anzumelden. Grundsätzlich verpflichten Sie sich ab der Mehrfachantragstellung, die Flächen für mindestens
- sechs Jahre (MFA 2023),
- fünf Jahre (MFA 2024) bzw.
- mind. 4 Jahre (MFA 2025) bis einschließlich 2028 nach den getroffenen Vereinbarungen zu bewirtschaften.
Die Projektbestätigung wird Ihnen von der Naturschutzabteilung per Post zugesandt. Sie ist auch über e-AMA online abrufbar. Die Projektbestätigung enthält eine Auflistung Ihrer beantragten und bestätigten Feldstücke sowie Informationen über die getroffenen Vereinbarungen bei der gemeinsamen Begehung der Flächen.
Nach der Begutachtung der Förderflächen und der Antragstellung beginnt bei der Naturschutzmaßnahme des ÖPUL 2023 sowie bei Landesprämien mit 1. Jänner des Folgejahres das erste Verpflichtungsjahr.
Bei der Abgabe des Mehrfachantrages (bis spätestens Mitte April) werden die neuen "Naturschutzflächen" eingetragen und codiert (NAT, N2).
Versichern Sie sich, dass die Daten auf Ihrer Projektbestätigung und dem Mehrfachantrag übereinstimmen. Kleinste Abweichungen können zu einer Verzögerung in der Auszahlung führen. Sollten alle Daten übereinstimmen, überweist Ihnen die Agrarmarkt Austria im Herbst ihre Prämie für die erbrachten Leistungen.
Änderung Projektbestätigung
Eine geplante Änderung der Bewirtschaftung erfordert eine Änderung der Projektbestätigung. Dazu zählen
- Verlust der Verfügungsgewalt (Beendigung der Pachtverhältnisse),
- Bewirtschafterwechsel,
- Höhere Gewalt,
- Vermessungsfehler oder Flächenabänderungen nach Vor Ort Kontrollen.
Falls Sie Änderungen in der Flächenbewirtschaftung planen, teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Projektbestätigung mit den geänderten Daten an die Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Wollen Sie zusätzliche Flächen als Naturschutzflächen bewirtschaften, dann stellen Sie, wie oben beschrieben, erneut einen Antrag auf Begutachtung.
Prämie für Acker und Grünland
Die Gesamtprämie Ihrer Vertragsfläche setzt sich aus mehreren Auflagenbausteinen zusammen. Details dazu finden Sie auf Ihrer Projektbestätigung. Die maximalen Obergrenzen im ÖPUL 2023 wurde für Acker und Grünland auf 1.500 Euro pro Hektar angehoben!
Landesprämien
Die Auszahlung der Landesprämien erfolgt jährlich im Herbst durch die Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe des Amtes der Salzburger Landesregierung.