Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplanes


Green Deal und nationaler GAP Strategieplan

Der "Europäische Green Deal" ist der strategische Fahrplan der EU für einen gesellschaftspolitischen Wandel hin zu einer umweltgerechteren und nachhaltigeren Wirtschaft. Im Rahmen des "Green Deals" wurde die Gemeinsame Agrarpolitik der Jahre 2023-2027 und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds stärker an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Hierzu hat die EU im Mai 2020 die Biodiversitätsstrategie 2030 auf den Weg gebracht.

Der nationale GAP-Strategieplan löst mit der Förderperiode 2023 bis 2027 das bisherige ländliche Entwicklungsprogramm (Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020) als Förderinstrument für den ländlichen Raum ab. Der Strategieplan ist die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zweite Säule der GAP, ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für naturschutzrelevante Förderung im ländlichen Raum. Durch den GAP-Strategieplan werden Natur-, Umwelt- und Klimaziele stärker in die ELER-Förderung integriert.


LE2023-2027 - die neue Förderperiode für Naturschutzprojekte

Das Land Salzburg startete mit 1.1.2023 als eines der ersten Bundesländer mit der nationalen Umsetzung der Projektförderung im Bereich Naturschutz. Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplanes leitet einen wichtigen Beitrag für Restaurationsmaßnahmen von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung für Ziel des Naturschutzes. Die drei nachfolgenden Maßnahmen sind die zentralen Förderinstrumente für die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie Österreich 2023.

  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15),
  • Zusammenarbeit (77-02) und
  • Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder im Bereich Naturschutz bieten umfangreiche Möglichkeiten zur Planung und Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen.


Aktuelles


Start der Fördermaßnahme "Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder 78-03-Naturschutz" mit 01.01.2023

Mit 01.01.2023 wurden im Bundesland Salzburg die ersten Aufrufe für die Fördermaßnahme 78-03 Wissenstransfers für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder - Naturschutz veröffentlicht.


Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren

Alle laufenden Aufrufe (Calls) und geblockten Auswahlverfahren der nachfrolgenden naturschutzbezogenen Projektfördermaßnahmen des Bundeslandes Salzburg werden auf der Webseite der AMA https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen veröffentlicht.
  • 73-15-SBG Investitionen (Naturschutz): Aufrufe und geblockte Auswahlverfahren
  • 77-02-SBG Zusammenarbeit: nur Aufrufe
  • 78-03 Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder: nur Aufrufe
Beachten Sie bitte, dass die Antragstellung nur bei einem offenen Aufrruf oder einem laufenden geblockten Auswahlverfahren möglich ist. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website www.ama.at/dfp auf der Detailseite der Fördermaßnahme sowie in den "Allgemeinen Informationen".

Die Richtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projekt-maßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz finden Sie HIER



Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutzförderungen der Ländlichen Entwicklung:

Mitarbeiter

DI Günter Jaritz
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Referat Naturschutzrecht, Landschaftsplanung und Vertragsnaturschutz
Postfach 527 | 5010 Salzburg
Fax +43 662 8042-4167

Telefon: +43 662 8042-5513
guenter.jaritz@salzburg.gv.at

natur-recht@salzburg.gv.at