Die inhaltlichen Festlegungen eines räumlichen Entwicklungskonzeptes umfassen:
- Bestandsaufnahme der naturräumlichen Gegebenheiten und der Umweltbedingungen, der Infrastruktur, der Siedlungsstruktur, des Freiraumes, der Bevölkerungsstruktur und der Wirtschaftsstruktur.
- Analyse und Bewertung der bisherigen Entwicklung und des bisherigen räumlichen Entwicklungskonzeptes.
- Ableitung von räumlichen Entwicklungszielen und Maßnahmen.
- Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt.
"Optimalvariante" Leitfaden Energie im Räumlichen Entwicklungskonzept
Leitfaden Energie im Räumlichen Entwicklungskonzept
Allen als e5 ausgezeichneten Gemeinden sowie denjenigen Gemeinden, die den Status e5 anstreben, wird nahe gelegt, den gesamten Leitfaden für die Erstellung ihres Räumlichen Entwicklungskonzepts zu berücksichtigen.
Den Gemeinden, die nicht als e5-Gemeinden eingestuft sind, wird empfohlen, sich mit energierelevanten Fragestellungen ab Kapitel 4 des Leitfadens zu befassen.
Das Räumliche Entwicklungskonzept besteht aus einem Textteil und einer planlichen Darstellung.
Der Planungsakt tritt durch die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Landesregierung in Rechtskraft.
Beispiel: Räumliches Entwicklungskonzept Planteil Gemeinde Henndorf