Räumliches Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept stellt eine wesentliche Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplanes als auch für die Bebauungspläne dar. Der Planungshorizont ist auf ca 25 Jahre abgestellt, abhängig von der örtlichen Entwicklungsdynamik der Gemeinde.

Die inhaltlichen Festlegungen eines räumlichen Entwicklungskonzeptes umfassen:

  • Bestandsaufnahme der naturräumlichen Gegebenheiten und der Umweltbedingungen, der Infrastruktur, der Siedlungsstruktur, des Freiraumes, der Bevölkerungsstruktur und der Wirtschaftsstruktur.
  • Analyse und Bewertung der bisherigen Entwicklung und des bisherigen räumlichen Entwicklungskonzeptes.
  • Ableitung von räumlichen Entwicklungszielen und Maßnahmen.
  • Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt.

"Optimalvariante" Leitfaden Energie im Räumlichen Entwicklungskonzept
Leitfaden Energie im Räumlichen Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept besteht aus einem Textteil und einer planlichen Darstellung.

Der Planungsakt tritt durch die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Landesregierung in Rechtskraft.

Beispiel: Räumliches Entwicklungskonzept Planteil Gemeinde Henndorf