Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt die geordnete Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes durch die Festlegung der Nutzungskategorien Bauland, Verkehrsflächen und Grünland.

Flächenwidmungen sind auf der Grundlage des Räumlichen Entwicklungskonzeptes so festzulegen, dass Konflikte durch die unterschiedlichen Nutzungen vermieden werden.

Der Flächenwidmungsplan besteht aus einer planlichen Darstellung auf Basis von Katasterplänen im Maßstab 1:5000 und dem erforderlichen Planungsbericht.

Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeindevertretung beschlossen und wird nach einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Landesregierung rechtswirksam verordnet.

Beispiel: Flächenwidmungsplan Planausschnitt Gemeinde Kuchl