Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist aus dem im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Bauland zu entwickeln. Er regelt die Intensität und Gestaltung der Bebauung und der Verkehrserschließung unter besonderer Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Er tritt als Verordnung der Gemeinde in Rechtskraft.

Ein Bebauungsplan besteht aus einer Plandarstellung auf Basis von Katasterplänen im Maßstab 1:1000 und größer sowie teilweise rechtsverbindlichen textlichen Festlegungen.

Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 sieht drei Stufen der Bebauungsplanung vor:

  • Bebauungsplan der Grundstufe:

Er enthält einfache generelle Bebauungsgrundlagen wie Straßenfluchtlinien, Verlauf der Gemeindestraßen, Baufluchtlinien oder Baulinien, Bauhöhen und bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen.

  • Erweiterter Bebauungsplan der Grundstufe:

Aufbauend auf dem Grundstufenplan können ergänzende bzw abgeänderte Bebauungsgrundlagen im Falle von konkreten Bauabsichten festgelegt werden.

  • Bebauungsplan der Aufbaustufe:


Er bietet die Möglichkeit, bei konkreten Anlassfällen oder auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse, sehr detaillierte und differenzierte Festlegungen wie beispielsweise äußere architektonische Gestaltung von Bauten, Freiflächengestaltung oder Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.


Beispiel: Bebauungsplan Gemeinde Maishofen