Gebietsfremde Pflanzenschädlinge – was tun?

Sie beobachten oder vermuten auf ihrem Grundstück (Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche, Garten udgl) oder auf ihrer Verkaufs- oder sonstigen Fläche (zB Gärtnerei) einen gebietsfremden Pflanzenschädling?

Melden Sie die Beobachtung eines gebietsfremden Pflanzenschädlings umgehend an eine der folgenden Stellen, wenn möglich unter Beilage eines Fotos:

Auftreten - im Wald:
Bezirksförster der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde

L
andesforstdirektion
Tel + 43 664 60822 2-3683 (DI Maximilian Rossmann)

alle anderen Bereiche:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst Salzburg
Tel +43 664 602595 3241 (Julia Zwinger) oder +43 664 6025953246 (Dr. Birgit Absmanner)

Sie sind zur Meldung verpflichtet – auch bei Verdacht!

Die zuständigen Organe werden die Situation raschest gegebenenfalls vor Ort abklären.

Was sind Pflanzenschädlinge? Welche sind gemeint?
Pflanzenschädlinge können Organismen aller Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern (Bakterien, Pilze oder Viren) sein, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse direkt oder indirekt schädigen.

Gemeint sind gebietsfremde Pflanzenschädlinge, also sog. Unionsquarantäneschädlinge bzw prioritäre Schädlinge gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen. Solche sind in der EU bisher nicht oder nur in begrenzten Gebieten aufgetreten und lassen schwere wirtschaftliche Schäden erwarten.
Setzen Sie selbst auch Vorsorgemaßnahmen, um eine weitere Verbreitung des vermuteten Pflanzenschädlings zu verhindern, wozu Sie auch verpflichtet sind! Konsultieren Sie dazu die oben angeführten Stellen.

Je rascher ein Pflanzenschädling festgestellt wird, desto effektiver kann er bekämpft werden, desto geringer die Folgen.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den prioritären Schädlingen: