Autorisierte Werkstätten

Veröffentlichung des aktuellen Registers der zur Durchführung der Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten autorisierten Werkstätten

Rechtsgrundlagen:

Gemäß Art. 8 der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden haben die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass beruflich eingesetzte Anwendungsgeräte für Pestizide (in Bereich des Pflanzenschutzes: Pflanzenschutzmittel) regelmäßig kontrolliert werden.

In Umsetzung dieser Bestimmung sieht § 21 Abs. 1 Z. 2 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 (S.PMG 2014), LGBl. Nr. 102/2013 idF LGBL. Nr. 46/2019 vor, dass die Landesregierung die näheren Bestimmungen betreffend die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten durch Verordnung zu erlassen hat.

Dieser Verpflichtung ist die Landesregierung durch Erlassung der Salzburger Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung 2016 – S.PSGÜV 2016, LGBl. Nr. 94/2016, derzeit in der Fassung durch LGBl. Nr. 110/2021, nachgekommen.

Salzburger Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung 2016

In §§ 8 f S.PSGÜV 2016 ist die Autorisierung von Werkstätten zur Durchführung der Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten geregelt.

Aktuelles Register der autorisierten Werkstätten

Gemäß § 8 Abs. 8 S.PSGÜV 2016 hat die Landesregierung im Internet auf der Homepage der für die Angelegenheiten des Pflanzenschutzes zuständigen Dienststelle des Amtes der Salzburger Landesregierung ein aktuelles Register der für das Land Salzburg autorisierten Werkstätten zu veröffentlichen.

Im Sinne dieser Bestimmung wird nachfolgend das Register der autorisierten Werkstätten Stand 11.05.2022 veröffentlicht.

Rückfragen:

Rückfragen können an das Referat 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion, Jagd und Fischerei - des Amtes der Salzburger Landesregierung unter der Telefonnummer +43/662/8042 - 3857 sowie per E-Mail an die Adresse agrarrecht@salzburg.gv.at gerichtet werden.