Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 - 2026

Rechtsgrundlagen

Gemäß Art. 4 der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmitteln) auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erstellen und mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Laut Europäischer Kommission muss es sich dabei um ein einheitliches Dokument je Mitgliedstaat handeln. Aus diesem Grund haben der Bund und die Länder für den Zeitraum 2022 – 2026 einen zwischen ihnen abgestimmten Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ausgearbeitet. Der Nationale Aktionsplan gilt als Aktionsplan des jeweiligen Landes, soweit die vorgesehenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen für den Aktionsplan befinden sich in §§ 11 – 13 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014, LGBl. Nr. 102/2013 in der Fassung LGBl. Nr. 46/2019.

Die Öffentlichkeit ist an der Erstellung des Aktionsplanes gemäß § 13 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 durch Auflage des Entwurfes des Aktionsplanes zur öffentlichen Einsicht bei dem Amt der Salzburger Landesregierung und bei den Bezirksverwaltungsbehörden sowie Kundmachung der Auflage in der Salzburger Landeszeitung mit einem Hinweis auf die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen zu beteiligen.

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, Genehmigung des Aktionsplanes und Veröffentlichung im Internet

Im Rahmen des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der zwischen Bund und Ländern abgestimmte Entwurf des Aktionsplanes in Salzburg vom 7.9.2021 bis einschließlich 19.10.2021 gemäß § 13 Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Die Entscheidung, in welchem Umfang die im Rahmen der in allen Ländern durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eingelangten Äußerungen bei der Erstellung der Letztfassung des Entwurfes berücksichtigt wurden, wurde im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern getroffen.

Diese Fassung wurde von Herrn Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Schwaiger am 20.12.2021 genehmigt und wird hiermit durch die Veröffentlichung im Internet der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht.

Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022 - 2026