Bodenschutz

Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft das dritte wichtige Umweltmedium. Als unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut gilt ihm ein besonderes ökologisches Interesse.

Der Umgang mit dem Boden muss den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht werden und schonend erfolgen. Aufgrund seiner endlichen Natur, seiner ökologischen Bedeutung und der Nutzungs- und Eigentumsinteressen bedarf er eines besonderen Schutzes.
Aufgabe des Bodenschutzes ist die Erhaltung der Böden mit ihren natürlichen Funktionen. Nur intakte Böden können ihre spezifischen Bodenfunktionen erfüllen. Das Land Salzburg schuf mit dem Bodenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen für den sorgsamen Umgang mit Böden.


Erdklumpen mit Regenwurm
Bildbeschreibung© Land Salzburg

Der aktuelle Salzburger Bodenschutzbericht für den Zeitraum von 2012 bis 2022 bildet einen Überblick über die vielfältigen Initiativen für den Bodenschutz im Bundesland Salzburg.
Wichtige Schwerpunkte stellen dabei die Bereitstellung einer flächendeckenden Bodenfunktionsbewertung für die Anwendung in diversen Verfahren, vielfältige Bodenuntersuchungsprojekte und die intensive Mitarbeit des Landes Salzburgs in nationalen und europäischen Arbeitsgruppen zum Bodenschutz dar.
Der Bericht ist hier abrufbar.