Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft das dritte wichtige Umweltmedium. Als unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut gilt ihm ein besonderes ökologisches Interesse.
Der Umgang mit dem Boden muss den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht werden und schonend erfolgen. Aufgrund seiner endlichen Natur, seiner ökologischen Bedeutung und der Nutzungs- und Eigentumsinteressen bedarf er eines besonderen Schutzes.
Aufgabe des Bodenschutzes ist die Erhaltung der Böden mit ihren natürlichen Funktionen. Nur intakte Böden können ihre spezifischen Bodenfunktionen erfüllen. Das Land Salzburg schuf mit dem Bodenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen für den sorgsamen Umgang mit Böden.
Für die Jahre 2001 bis 2011 wurde für das Bundesland Salzburg der erste Bodenschutzbericht erstellt, in dem anhand der einzelnen Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes die Umsetzung und die Aktivitäten zum Schutze der Böden dargestellt werden.
Bildbeschreibung© Land SalzburgAktuelles
Das Land Salzburg hat zur Unterstützung von Gemeinden, Baufirmen und Privaten eine Serie von Bodenschutz-Merkblättern erstellt. Diese sind hier abrufbar. Druckexemplare können bei der zuständigen Fachdienststelle Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen bestellt werden.
Im Jahr 2016 und 2017 wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz eine Bodenuntersuchungungsprojekt zum Thema "Organische Schadstoffe in Grünland- und
Waldböden" durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Juni 2017 wurde der 1. Bodenlehrpfad im Bundesland Salzburg in der Gemeinde Mariapfarr eröffnet. Alle Infos dazu finden Sie unter: www.bodenkulturweg.at
Präsentationen zur Fachtagung "Bodenaushub verwerten oder deponieren?"
"Der Boden ist eines der kostbarsten Güter der Menschheit." (Europäische Bodencharta, 1972)