Bodenschutz

Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft das dritte wichtige Umweltmedium. Als unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut gilt ihm ein besonderes ökologisches Interesse.

Der Umgang mit dem Boden muss den Prinzipien der Nachhaltigkeit gerecht werden und schonend erfolgen. Aufgrund seiner endlichen Natur, seiner ökologischen Bedeutung und der Nutzungs- und Eigentumsinteressen bedarf er eines besonderen Schutzes.
Aufgabe des Bodenschutzes ist die Erhaltung der Böden mit ihren natürlichen Funktionen. Nur intakte Böden können ihre spezifischen Bodenfunktionen erfüllen. Das Land Salzburg schuf mit dem Bodenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen für den sorgsamen Umgang mit Böden.


Erdklumpen mit Regenwurm
Bildbeschreibung© Land Salzburg