„Es wird ein großer und schöner Festakt in Mühldorf am Inn.
Es freut mich, dass Salzburg so geschlossen und auch mit der Tradition fest
verbunden zu diesem besonderen Jubiläum gratulieren kann. Wir dürfen nicht
vergessen: Die Salzburger Enklave Mühldorf am Inn hatte eine fast
900-jährige Zugehörigkeit zum Erzbistum
und die Schlacht war bedeutet für unsere Geschichte“, so Landeshauptmann Wilfried
Haslauer. Der Landesschützenobrist Josef Braunwieser aus Bergheim ergänzt: „Tausende
Salzburger Schützen aus allen Bezirken unseres Bundeslandes werden am Hauptplatz in Mühldorf am Inn aufmarschieren und so Teil
des großen Festaktes werden. Ehrensalven dürfen dann natürlich nicht fehlen.“
Niederlage Salzburgs hatte in Folge auch Vorteile
Vor 700 Jahren fand auf den Feldern vor der Salzburger Stadt Mühldorf am Inn die Entscheidungsschlacht um die deutsche Königskrone statt. In der letzten großen Ritterschlacht ohne Feuerwaffen trafen der Wittelsbacher Ludwig IV. der Bayer und sein Konkurrent, der Habsburger Friedrich der Schönen aufeinander. Der Salzburg Erzbischof Friedrich III. unterstützte die Habsburger und hoffte auf einen Sieg „seines" Königs. Umso bitterer war der Ausgang des Kampfes. Die Truppen Friedrich des Schönes und die Salzburger Ritter wurden vernichtend geschlagen. Der Habsburger und sein Bruder Heinrich der Freundliche gerieten sogar in bayrische Gefangenschaft.
"Steuer" sorgt für Unabhängigkeit
Der Preis der Niederlage für die Salzburger waren im wahrsten Sinne des Wortes hoch. Der Salzburger Erzbischof Friedrich III. musste das gesamte Geld zusammenkratzen, um seine gefangenen Ritter freikaufen zu können. Am Ende des Tages war er gezwungen, um das Lösegeld aufzubringen, eine neue Steuer einführen, wobei auch der Papst zustimmen musste. Die päpstliche „Genehmigung" zur Salzburger „Einkommenssteuer" ist mit 5. Februar 1327 beurkundet. Ein wichtiges Datum in der Salzburger Geschichte. Im Gegenzug musste der Erzbischof im Jahr darauf nämlich die erste Landordnung von 1328. Sie ersetzte das bisher geltende bayerische Landfriedensrecht. Mit diesem Schritt trennte sich das Erzbistum endgültig von Bayern und es wurde zu einem weitgehend selbstständigen Staat innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. REP_220623_90 (msc/mel)