Der Ausschuss der Regionen der EU (AdR) ist das gemeinsame EU-Plenum der politisch legitimierten Vertreterinnen und Vertreter aller Regionen, Kommunen und Städte aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Der AdR ist beratendes Organ im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses. Die österreichische Delegation im AdR zählt 12 Mitglieder und 12 stv. Mitglieder. Der AdR wurde im Vertrag von Maastricht geschaffen und wird von der Europäischen Kommission (EK) und dem Europäischen Parlament (EP) mit Rechtsvorhaben befasst, die Auswirkungen auf die Regionen haben. Nach den Vorstellungen der österreichischen und deutschen Länder, der belgischen Regionen und der spanischen autonomen Gemeinschaften, soll der Ausschuss allmählich zu einem mitentscheidenden Organ in der europäischen Architektur werden.