Die
Europäische Kommission ist die Initiatorin der EU-Gesetzgebung. Ihre Vorschläge für EU-Gesetzesvorhaben (so genannte Richtlinien bzw. Verordnungen) legt die Europäische Kommission dem
Europäischen Parlament und dem
Rat zur Beschlussfassung sowie dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts und Sozialausschuss zur Stellungnahme vor. Die insgesamt 33 Generaldirektionen der Europäischen Kommission können von ihren Tätigkeiten her in etwa mit unseren Bundesministerien verglichen werden.