Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

EU-Forum der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) wurde in den Verträgen von Rom (1957) mit dem Ziel eingesetzt, die verschiedenen Interessengruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens an der Verwirklichung des gemeinsamen Marktes zu beteiligen und die Einbringung ihres Standpunktes zu ermöglichen. Die Stellungnahmen des EWSA haben Empfehlungscharakter. Seine 329 Mitglieder werden auf Vorschlag der Regierungen vom Rat der Union auf vier Jahre ernannt. Sie sind in drei Gruppen organisiert: Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und Verschiedene Interessen (Gruppe III). Österreich stellt 12 Mitglieder.