Oberflächenentwässerung und Versickerungsanlagen

Den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen folgend, sollte nicht oder nur geringfügig verunreinigtes Niederschlagswasser möglichst vor Ort zur Versickerung gebracht werden. Stand der Technik sind in den meisten Fällen die Versickerung über Bodenfilter oder über technische Filter. Schachtversickerungen sind nur mehr in Ausnahmefällen zulässig.

Ungeachtet allfälliger in den einschlägigen Normen geringeren Jährlichkeiten wird für die Bemessung von Retentionsanlagen im Bundesland Salzburg zumindest ein 30-jährliches Niederschlagsereignis empfohlen. Nachteilige Auswirkungen auf Dritte (z.B. Nachbarn) sind auch bei größeren Ereignissen unzulässig.

Für die Bemessung der Vorreinigungsanlagen wird üblicherweise ein 2 bis 5-jährliches Ereignis zu fordern sein.

In letzter Zeit hat sich die Anwendung des Bemessungsprogrammes des ÖWAV Regelblattes 45 als zweckmäßig erwiesen. Die Kenntnis der einschlägigen Normen und Richtlinien ist Voraussetzung für die Anwendung des Bemessungstools.


Leitfäden & Planungsbehelfe

  • ÖWAV-Bemessungsprogramm RB 45

 

Wesentliche Planungsgrundlagen

Unter anderen sind folgende Normen und Richtlinien bei der Planung zu berücksichtigen.

  • Ö-Norm EN 752
  • Ö-Norm B2506 Teile 1 bis 3
  • ÖWAV RB 35 & 45