Um als Snowboardbegleiter im Land Salzburg Gäste gegen Entgelt begleiten zu dürfen (im Gegensatz zu Snowboardschulen jedoch nicht zu unterrichten!), ist eine Bewilligung nach den Bestimmungen des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr. 83/1989, zuletzt geändert mit LGBl Nr. 95/2015 erforderlich.
Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Snowboardbegleiterbewilligung sind folgende Unterlagen in Kopie beizuschließen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)
- Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie bei der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
- Amtsärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
- Jeweiliges Ausbildungszeugnis – siehe unten
- Praxisnachweis (10 Wochen als Lehrkraft einer Schischule)
- Fortbildungsnachweis des Salzburger Berufsschilehrer und Snowboardlehrer Verband (SBSSV)
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (mit einwöchigem Vorbereitungslehrgang des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes)
Es gibt zwei Arten der Snowboardbegleiterbewilligung, je nach persönlicher Qualifikation des Bewilligungswerbers mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang.
- "Kleine Bewilligung": für Diplom-Snowboardlehrer oder Snowboardlehrer mit Alpinkurs berechtigt zur Begleitung auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten ("Variantenfahren").
- "Große Bewilligung": für Schiführer berechtigt darüber hinaus zur Begleitung auf höchstens eintägigen Schitouren.
(Mehrtägige Schitouren dürfen ausschließlich von Bergführern begleitet werden!)