Bergführer und Canyoningführer

Mit dem LGBl Nr 24/2011 trat das neue Bergsportführergesetz am 01. April 2011 in Kraft.
Dabei wurde ein eigenes Berufsbild des Canyoningführers in das Gesetz aufgenommen.

Im Land Salzburg gibt es gegenwärtig ca. 125 Bergführer. Um als Bergführer Bergtouren gegen Entgelt durchführen zu können, bedarf es einer Bewilligung der Salzburger Landesregierung.

Bergführer

Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Bergführerbewilligung sind folgende Unterlagen beizuschließen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie auf der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
  • Ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum staatlichen Berg- und Schiführer
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung


Canyoningführer

Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Canyoningführerbewilligung sind folgende Unterlagen beizuschließen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie auf der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
  • Ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Canyoningführer
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung