Anmeldung von Schi-/Snowboardkursen

1. Ausnahmen

  • In- und ausländische Schulschikurse
  • Schikurse von in- und ausländischen Universitäten (EU- oder EWR-Staaten oder der Schweiz)
  • Durch Jugendorganisationen aus Österreich, EU- oder EWR-Staaten oder der Schweiz für Mitglieder bis zum vollendeten 19.Lebensjahr
  • In- und ausländische Sport- oder alpine Vereine unter der Voraussetzung, dass die Tätigkeit ausschließlich für und durch Mitglieder ausgeübt wird und die Lehrkräfte entsprechend qualifiziert sind. Weder der Verein noch die Lehrkräfte dürfen ein die Auslagen übersteigendes Entgelt erhalten!
  • Im Rahmen von Trainingskursen in- oder ausländischer Schinationalmannschaften bzw. Schikader
  • Im Auftrag von Bundes- oder Landesbehörden



2. Schi-/Snowboardkurse

Alle anderen Anbieter von Schi- und/oder Snowboardunterricht müssen dies jährlich vor ihrer Vornahme dem Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverband schriftlich anzeigen. Der erstmaligen Anzeige, die spätestens vier Wochen vor Beginn des Schiunterrichts zu erfolgen hat, sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit und erforderlichenfalls Nachweis der Familienangehörigkeit und des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß § 1 Abs. 2 lit a oder b oder des Aufenthaltstitels gemäß § 1 Abs. 2 lit c Salzburger Berufsanerkennungsgesetz bzw. Nachweis über den Sitz der Schi-/Snowboardschule
  • Nachweise darüber, dass die Schi- oder Snowboardschule in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in einem anderen Bundesland rechtmäßig zur Erteilung von Schiunterricht niedergelassen und nicht untersagt ist
  • Nachweise der fachlichen Befähigung des Dienstleistungserbringers und der eingesetzten Lehrkräfte
  • Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (mindestens  700.000 Euro)