Schibegleiter

Um als Schibegleiter im Land Salzburg Gäste gegen Entgelt begleiten zu dürfen (im Gegensatz zu Schischulen jedoch nicht zu unterrichten!), ist eine Bewilligung nach den Bestimmungen des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr. 83/1989, zuletzt geändert mit LGBl Nr. 95/2015 erforderlich.


Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Schibegleiterbewilligung sind folgende Unterlagen in Kopie beizuschließen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie bei der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
  • Amtsärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
  • Jeweiliges Ausbildungszeugnis – siehe unten
  • Praxisnachweis (10 Wochen als Lehrkraft einer Schischule)
  • Fortbildungsnachweis des Salzburger Berufsschilehrer und Snowboardlehrer Verband (SBSSV)
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (mit einwöchigem Vorbereitungslehrgang des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes)


Es gibt zwei Arten der Schibegleiterbewilligung, je nach persönlicher Qualifikation des Bewilligungswerbers mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang.

  1. "Kleine Bewilligung": für staatlich geprüfte Schilehrer (oder Landeslehrer mit Alpinkurs des Salzburger Bergführerverbandes) berechtigt zur Begleitung auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten ("Variantenfahren").
  2. "Große Bewilligung": für Schiführer berechtigt darüber hinaus zur Begleitung auf höchstens eintägigen Schitouren.

(Mehrtägige Schitouren dürfen ausschließlich von Bergführern begleitet werden!)