Badegewässer
In Österreich sind Fragen der Badewasserqualität insbesondere im Bäderhygienegesetz, der Bäderhygieneverordnung und der Badegewässerverordnung geregelt.
EU-Badestellen im Land Salzburg (gemäß Badegewässerverordnung)
Im Land Salzburg werden Badestellen gemäß Salzburger Badegewässer-Hygieneverordnung an den Badegewässern fünf mal während der Badesaison (Juni bis August) von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersucht.
Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Über die Ergebnisse werden die Betreiber der Bäder (Gemeinden, Private Einrichtungen) und die Bezirksverwaltungsbehörden informiert. Es erfolgt jährlich eine Berichterstattung über die Qualität der Badegewässer in Österreich an die EU.
Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen erfolgen ein Lokalaugenschein, eine Sichttiefenbestimmung und eine Entnahme von Wasserproben für die mikrobiologische Untersuchung. Als Indikatorbakterien gelten Escherichia coli und intestinale Enterokokken.
Richt- und Grenzwerte
Die Beurteilung der Einzelproben erfolgt nach den in der Badegewässerverordnung festgelegten Richt- und Grenzwerte:
Richtwert Grenzwert
Escherichia coli 100 KBE/100 ml 1000 KBE/100 ml
Intestinale Enterokokken 100 KBE/100 ml 400 KBE/100 ml