Rat beschließt Arbeitsplan Sport 2021-2024

Rat wendet sich an Mitgliedstaaten und EU-Kommission und ermuntert im Sportbereich Tätige zur Mitwirkung

Der Rat und die im Rat versammelten Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten verabschiedeten am 27. November 2020 eine Entschließung für einen neuen Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2021-2024). Der Arbeitsplan wurde am 4. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Anhang I werden ein gemeinsamer Zeitplan und Zielvorgaben für die Schwerpunktbereiche
  • Schutz der Integrität und der Werte im Sport: Sicheres Umfeld im Sport, Anti-Doping-Maßnahmen, Sport und Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Sportdiplomatie, Europäisches Sportmodell, Rechte von Sportlern, Entwicklung und För­derung von Good Governance im Sport, Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen
  • Sozioökonomische und ökologische Dimension des Sports: Innovation und Digitalisierung, Grüner Sport, Sportanlagen, Sportgroßveranstaltungen, Investitionen in Sport und körperliche Aktivität, Stärkung der Erholung und Krisenresilienz des Sportsek­tors während und nach der COVID-19-Pandemie
  • Förderung der Teilnahme an Sport und gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität: Schaffung angemessener Möglichkeiten für Sport und körperliche Aktivität für alle Generationen, Förderung von körperlicher Aktivität
vereinbart. In Anhang II wird über die Grundsätze der Arbeitsformate und die Form der Berichterstattung informiert.

Die Vorarbeiten für den neuen Arbeitsplan Sport 2021-2024 laufen seit Sommer 2020, insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen von COVID-19 auf den Sportsektor (s.a. Europa Spezial Nr. 34).

Die Entschließung des Rates wendet sich an die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und an alle Aktiven, die vor Ort im Sportbereich tätig sind. Gesondert hingewiesen wird in dem Dokument unter anderem auf die hohen gesellschaftlichen Kosten für Bewegungsmangel in der EU.  Als mögliche Handlungsbereiche werden z.B. genannt:
  • ein erschwinglicher und einfacher Zugang zum Sport sowie zu Sportanlagen und öffentlichen Räumen, die körperliche Aktivität in einem sicheren Umfeld begünstigen, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und Stadtplanung, die an die Bedürfnisse von Fußgängern und Radfahrern angepasst sind;
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen lokalen Sportvereinen und Schulen (z.B. Angebot von Nachmittagssportgruppen), um einen Anstieg der Mitgliederzahlen in den Sportvereinen zu erreichen;
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich an der Durchführung des EU-Arbeitsplans Sport (2021-2024) zu beteiligen und dafür die die heimischen Sportbewegungen und andere einschlägige Interessenträger über den EU-Arbeitsplan Sport zu informieren. Vorgesehen werden dafür insbesondere Treffen von Expertengruppen, Zusammenschlüsse von Gruppen interessierter Mitgliedstaaten (z. B. für Peer-Learning-Aktivitäten), Organisation von Cluster-Treffen, Richtungsvorgaben im Rahmen weiterer Schlussfolgerungen des Rates sowie die Veranstaltung von Fachkonferenzen und die Durchführung relevanter Studien. Eine Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Durchführung des Arbeitsplans geschieht auf freiwilliger Basis. Die Entschließung bezieht sich ausdrücklich auf das Subsidiaritätsprinzip und bezieht somit die Ebene der Regionen, Städte und Gemeinden mit ein.

Die Europäische Kommission wird u.a. aufgefordert, Maßnahmen wie z.B. die Europäische Woche des Sports, das EU-Sportforum, den Tartu-Fahrplan für eine gesunde Lebensführung (Tartu Call for a Healthy Lifestyle) und die SHARE-Initiative auch künftig voranzutreiben.

Explizit wendet sich der Rat auch an alle Aktiven, die vor Ort im Sportbereich tätig sind. Sie werden dazu ermuntert, sich aktiv in die Entwicklung von Strategien einzubringen, mit denen die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an Sport und körperlicher Aktivität gesteigert werden kann, und ihre Teilnahme an einer breiten, sektorübergreifenden Kooperationsinitiative für die Förderung von Sport und körperlicher Aktivität (und ihren positiven Auswirkungen auf die Gesundheit, auf die persönliche und soziale Entwicklung und auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt) zu erwägen.

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