Sport: Rat fordert Mitgliedstaaten auf, COVID-19-Hilfen der EU für die Erholung im Sportsektor zu nutzen

Bericht der Europäischen Kommission zeigt Perspektiven für die Zusammenarbeit im Sport nach 2020 auf

Am 29. Juni 2020 wurden die Schlussfolgerungen des Rates für den Sportsektor vom 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darin formulieren die Vertreterinnen und Vertreter der im Rat versammelten Mitgliedstaaten ihre Absicht, die im Zuge von COVID-19 z.T. erweiterten Möglichkeiten zur Unterstützung des Sportsektors aktiv zu nutzen. Umgesetzt werden soll dies

  • mithilfe von EU-Programmen - Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, Europäischer Landwirtschaftsfonds, Europäischer Fonds für ländliche Entwicklung
  • mithilfe der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Virus-Krise

    und
  • mithilfe des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen (vgl. Europa Spezial Nr. 34).
Im Hinblick auf die Bedeutung des Breitensports und der Sportbewegung streichen die Mitgliedstaaten in ihren Ratsschlussfolgerungen zum Sport im Lichte von COVID-19 insbesondere

  • den Beitrag zur körperlichen und psychischen Gesundheit heraus und
  • die Synergien von Sport, Wirtschaft, Wissenschaft, Jugend und Bildung.
Die Sportbewegung ist aufgefordert, die Leitlinien der zuständigen internationalen Gremien und der nationalen Gesundheitsbehörden zur Prävention und Verbreitung des COVID-19-Virus zu befolgen und mögliche Lösungen für die Aktualisierung der nationalen Sportkalender zu prüfen.

Anfang Juli 2020 hat die Europäische Kommission ihren turnusgemäßen Bericht über die Umsetzung des EU-Arbeitsplans für gemeinsame Maßnahmen im Sportbereich 2017-2020 vorgelegt. Auch darin wird die COVID-19-Thematik aufgegriffen. Der Arbeitsplan wurde durch die Sportsparte im Programm Erasmus+ unterstützt, so dass ein größerer Wirkungsgrad der gemeinsamen Aktivitäten im Sportbereich gewährleistet werden konnte. Für die Erstellung ihres Berichts konsultierte die Europäische Kommission sowohl Sportverbände und –akteure als auch Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten bzw. auf Sportdirektorenebene.

Zusätzlich zur Bestandsaufnahme der 2017-2020 gesetzten gemeinsamen Maßnahmen kündigt die Europäische Kommission in dem Bericht ein Treffen mit u. a. Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, von Behörden und Ämtern sowie von Universitäten und Sportorganisationen zum Thema „Soziale Inklusion durch Sport", die im Dezember 2020 stattfinden soll, an.
Generell liegt die Zuständigkeit für den Bereich des Sports bei den Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen auf EU-Ebene beschränken sich daher darauf, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen.

Nach Einschätzung der Kommission kann der Sport einen wichtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag im Umgang mit und für die Erholung von den Folgen der COVID-19-Krise leisten. Mit Blick auf den Zeitraum 2021-2023 regt die Kommission daher an, dass die neuen EU-Prioritäten im Bereich Sport auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eingehen sollten, dabei sollte ihrer Einschätzung nach auch die Erholung des Sportsektors auf allen Ebenen berücksichtigt werden.

Schließlich regt die Kommission an, dass große Sportereignisse – nicht zuletzt im Hinblick auf gemeinsame Anstregungen zur Stärkung des Nachhaltigkeitsprinzips in allen Bereichen der Gesellschaft (Grüner Deal) – künftig verstärkt nachhaltig ausgerichtet werden sollten.

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