Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

Welchen Harmonisierungsbedarf sehen Sie für das Insolvenzrecht am EU-Binnenmarkt?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission an Ämter und Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Ziel der EU-weiten Umfrage zum Harmonisierungsbedarf des in den Mitgliedstaaten geltenden Insolvenzrechtes ist es, die Konvergenz der nationalen Rechtsvorschriften zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen zu stärken. Hier gibt es nach wie vor deutliche Abweichungen, z. B. bei Fristen, Formvorschriften und Reihung von Gläubigeransprüchen bei Insolvenzen von Betrieben, die nach Einschätzung der Kommission der Schaffung einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion im Wege stehen dürften.
Die Initiative zielt insbesondere auf Aspekte des Insolvenzrechtes ab, die in der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023) nicht behandelt werden, und stellt folglich eine Ergänzung dieser Richtlinie dar.

Mit der EU-weiten Umfrage richtet sich die Kommissioin an alle Beteiligten, für die das Insolvenzrecht relevant ist. Dazu gehören praktisch alle Akteure, die von einem Insolvenzverfahren betroffen sein könnten, egal ob sie Gläubiger (einschließlich Arbeitnehmern), Schuldner, Insolvenzverwalter oder Richter sind. Beitragen können Akteure und Interessenverbände aus dem Finanz-, Unternehmens- und Handelssektor sowie aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Weiters richtet sich die Konsultation an Angehörige der Rechtsberufe, der Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie Vertreter von Forschungs- und Hochschuleinrichtungen.

Beiträge können bis 26. März 2021 eingereicht werden.


Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste in der EU bezahlbar gestalten

Die Kommission führt derzeit eine Bewertung der Maßnahmen durch, die im Rahmen der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten (s. dazu Bericht der Kommission, COM(2018) 492 final) getroffen wurden. Dafür holt die EU-Kommission nun in einer EU-weiten Konsultation Rückmeldungen ein und fragt:
  • Wie kosteneffizient und wirksam sind diese Maßnahmen?
  • Gibt es weiteren Handlungsbedarf?
Die EU-Kommission richtet sich an alle Interessenträger, die mit der Umsetzung der derzeitigen Bestimmungen der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten befasst sind. Die eingehenden Antworten sollen für die Erstellung einer Folgenabschätzung in Bezug auf mögliche künftige Strategien der EU für den Breitbandausbau ausgewertet werden. Insbesondere werden die Interessenträger zu möglichen Anpassungen der Ziele und des Anwendungsbereichs sowie zu den Maßnahmen zur Erreichung der Ziele befragt. Dabei geht es vor allem um die Ziele der derzeitigen Richtlinie (Zugang zu bestehenden Infrastrukturen und Transparenz, Koordinierung von Bauarbeiten und Transparenz, Genehmigungsverfahren, gebäudeinterne physische Infrastrukturen). Geprüft werden soll, ob Änderungen notwendig sind bzw. ob sich zur Bewältigung neuer Herausforderungen beim Netzausbau, etwa durch Glasfaser und 5G, neuer Handlungsbedarf abzeichnet.

Mit der öffentlichen Konsultation sollen auch die Ansichten der Interessenträger zu möglichen neuen Bereichen eingeholt werden, insbesondere zu Maßnahmen zur Begrenzung der Umweltauswirkungen elektronischer Kommunikationsnetze. Schließlich werden die Interessenträger auch zu ihren Erfahrungen und Vorschlägen zur Steuerung und Durchsetzung der derzeitigen Maßnahmen konsultiert.

Die Kommission hofft auf Beiträge und Anregungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und physischer Infrastrukturen, von Netzbetreibern generell (Strom, Verkehr, Wasser), von Ämtern und Behörden, die für Baugenehmigungen und/oder den Zugang zu öffentlichem Eigentum oder anderen Elementen oder für die Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Richtlinie zuständig sind, von Streitbeilegungsstellen und zentralen Informationsstellen, von Eigentümern bzw. Verwaltern von Eigentum, von Anbietern von Ausrüstungen für die elektronische Kommunikation und zugehörigen Diensten, von Unternehmen im Bausektor, von Interessenträgern mit einem grundsätzlichen Interesse am Ausbau von Netzen und Diensten mit sehr hoher Kapazität sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie allen relevanten sozialen oder wirtschaftlichen Organisationen/Gruppen und nichtstaatlichen Stellen. Weiters hofft die Kommission auf Rückmeldungen von Experten, aus Wissenschaftskreisen, Denkfabriken und aus der Forschung.

Beiträge können bis 2. März 2021 per Fragebogen bzw. in anderen Formaten über die Schaltfläche am Ende des Fragebogens eingereicht werden.


Harmonisierungsbedarf der Anforderungen an mobile Maschinen und Geräte im Straßenverkehr

Bei bestimmten mobilen Maschinen und Geräten (Bau-, Landwirtschafts-, Gartengeräten/-maschinen, kommunalen sowie Material- und Flurfördergeräten), die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, wurden bereits viele Merkmale auf EU-Ebene harmonisiert, z. B.: Maschinensicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Lärmemissionen und Abgasemissionen.
Allerdings gehören die Sicherheitsanforderungen für den Straßenverkehr zu den Aspekten, für die es auf EU-Ebene bisher keine Harmonisierung gibt. Die Europäische Kommission erwägt nun, einen Vorschlag zur Harmonisierung technischer Anforderungen für die Sicherheit im Straßenverkehr bei diesen Maschinen- und Gerätetypen (selbstfahrend oder gezogen) vorzulegen.

Ziel dieser Konsultation ist es, Rückmeldungen von Interessenträgern zur aktuellen Situation und zu den potenziellen Auswirkungen der politischen Optionen einzuholen. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden einen wertvollen Beitrag zur Folgenabschätzung der Kommission hinsichtlich der Harmonisierung der technischen Anforderungen für die Teilnahme mobiler Maschinen und Geräte am Straßenverkehr leisten.
Dafür hofft die Kommission auf Beiträge und Anregungen von Ämtern und Behörden sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Beiträge können bis 2. Februar 2021 eingereicht werden.

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