EU-Programm „Digitales Europa“ 2021-2027 schließt Lücke zwischen Forschung und Anwendung

Neue EU-Cyberstrategie formuliert gezielte Bestrebungen zur Stärkung der Cybersicherheit.

Künftig sollen die gleichen Regeln - offline wie online – gelten: EU-Kommission schlägt Reform des digitalen Raums vor.

Digitales Europa 2021-2027: Kapazitäten aufbauen, Umsetzungslücken schließen

© EU / Europäische Kommission
Am 14. Dezember 2020 haben der Rat und das Europäische Parlament eine politische Einigung über das neue EU-Förderprogramm „Digitales Europa“ (2021-2027) erzielt. Damit sind die politischen Verhandlungen auf EU-Ebene abgeschlossen, für den formellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind nun noch die förmlichen Zustimmungen von Rat und Europäischem Parlament notwendig.


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Ebenfalls am 14. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für Leitlinien für das Programm „Digitales Europa veröffentlicht, die die Arbeitsprogramme und Förderchancen für 2021-2022 prägen werden.

Das neue EU-Programm soll den digitalen Wandel in der EU unterstützen und beschleunigen helfen. Die Mittelausstattung 2021-2027 wird sich auf ca. 7,5 Mrd. EUR belaufen.
Generell ist das Programm „Digitales Europa“ in zwei Hauptaktivitäten gegliedert:
  • Aufbau grundlegender digitaler Kapazitäten für die drei identifizierten digitalen Schlüsseltechnologien (Hochleistungsrechnen, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit) sowie Aufbau der fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten, die für den „Betrieb“ der neuen digitalen Kapazitäten erforderlich sind;
  • Beschleunigung der Übernahme und optimalen Nutzung digitaler Technologien sowie der neuesten digitalen Kapazitäten in Wirtschaft und Gesellschaft.
Damit sollen Maßnahmen in den Bereichen Kapazitätsausbau (Hochleistungsrechnen, Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge) und Anwendungsmöglichkeiten, insbesondere auch in kleinen und mittelgroßen Betrieben (KMU), gefördert werden.

Im Hinblick auf den Fachkräftemangel im IT-Bereich und auf die digitalen Erfordernisse in Bildung und Fortbildung sollen Förderungen auch in den Bereichen Berufs- und allgemeine Bildung möglich sein.
Dafür ist die Möglichkeit für eine Kombination der Maßnahmen des Programms Digitales Europa mit Förderungen
  • für Betriebe aus InvestEU und aus dem Regionalfonds (EFRE),
  • im Bereich Weiterbildung/Umschulung aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Europäischen Globalisierungsfonds sowie
  • im Bereich Online-Schooling aus der Connecting Europe Fazilität und Erasmus+
vorgesehen.

Weitere Maßnahmenbereiche sind
  • die Einrichtung spezialisierter Masterstudiengänge und
  • die Finanzierung von Kurzzeitschulungen und Stellenvermittlungen in diesen Schlüsseltechnologiebereichen;
  • die Einrichtung von spezialisierten Modulen und Kursen in fortgeschrittenen digitalen Technologien, um hochqualifizierte Fachkräfte in nichttechnologischen Bereichen zu erreichen.
Ein weiteres wichtiges Thema für das neue Programm ist die Stärkung der Cybersicherheit am EU-Binnenmarkt. Hier formuliert die EU-Kommission besonderen Handlungsbedarf, da Vertrauen für das Funktionieren des Binnenmarktes und für das Funktionieren unserer Gesellschaften eine unentbehrliche Grundlage sei. Aufgrund zahlreicher, z. T. hochkomplexer Cyberangriffe sei dieses Vertrauen in der letzten Zeit „beschädigt“ worden. Daher sollen im Rahmen von „Digitales Europa“ spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU gefördert werden. Die bereits laufenden Maßnahmen für die Umsetzung der NIS-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/881) werden fortgesetzt.


Cybersicherheit soll gestärkt werden

Die wachsenden Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit hat die Europäische Kommission am 16. Dezember 2020 in der EU-Cybersicherheitsstrategie aufgegriffen. Als zentrales Element der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, des Aufbauplans für Europa und der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion soll die neue Strategie zur Cybersicherheit Europas kollektive Abwehrfähigkeit gegen Cyberbedrohungen in allen Bereichen der Gesellschaft stärken.

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Die neue Cybersicherheitsstrategie soll der EU ermöglichen, die Führungsrolle der EU bei internationalen Normen und Standards im Cyberraum zu festigen und die Zusammenarbeit mit Partnern in der ganzen Welt zu stärken. Die Bemühungen der EU für einen globalen, offenen, stabilen und sicheren Cyberraum, der auf Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, Grundfreiheiten und demokratischen Werten beruht, sollen so strategisch unterstützt werden.
Angestrebt wird zudem eine Stärkung der industriellen und technologischen Kapazitäten der EU im Bereich der Cybersicherheit: Die verfügbaren Ressourcen für die Stärkung der Cybersicherheit in Europa sollen so gebündelt werden, dass
  • die strategische Autonomie der EU im Bereich Digitales gestärkt und
  • die Führungsrolle der EU im Bereich Cybersicherheit für die gesamte digitale Lieferkette (einschließlich Daten und Cloud, Prozessortechnologien der nächsten Generation, ultrasichere Konnektivität und 6G-Netze) im Einklang mit den Werten und Prioritäten der Europäischen Union gefestigt werden kann.
Zugleich schlägt die Europäische Kommission eine Novelle der bereits in Umsetzung befindlichen NIS-Richtlinie vor. Die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen soll in einer neuen Richtlinie geregelt werden. Diese Vorschläge der Kommission sind Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU und werden in den kommenden Monaten vom Europäischen Parlament und den im Rat versammelten Mitgliedstaaten beraten werden.


„Gleiche Regeln online wie offline“

So lässt sich das Ziel des Vorstoßes der Europäischen Kommission für eine Reform des digitalen Raums zusammenfassen. Dafür hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2020 neue Vorschriften für alle digitalen Dienste und digitalen Märkte wie

  • soziale Medien,
  • Online-Marktplätze und
  • andere Online-Plattformen

vorgelegt. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Konsumentinnen und Konsumenten und ihre Grundrechte im Internet, d. h. am digitalen EU-Binnenmarkt, besser zu schützen. Dafür sollen

  • Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden;
  • gleichzeitig sollen neue Vorschriften verhindern, dass Online-Plattformen, die z. T. bereits jetzt zu „Torwächtern“ im Binnenmarkt geworden sind (oder voraussichtlich werden), unfaire Bedingungen anwenden.


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