Energieziele 2020: Österreich ist beim Anteil erneuerbarer Energien auf der Zielgeraden

Kommission schlägt Kursänderung beim Ausbau grenzüberschreitender Energienetze vor

© EU / Eurostat
Am 18. Dezember 2020 informierte die EU-Statistikagentur Eurostat über die Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix in der Europäischen Union. Angestrebt wurde EU-weit ein Anteil von 20 % bis Ende 2020.

Für das Berichtsjahr 2019 konnte Eurostat eine Quote von 19,7 % erneuerbarer Energieträger EU-weit verzeichnen.
Damit rückte das für 2020 angestrebte Ziel von 20 % für die EU27 in greifbare Nähe.

Das Engagement der Mitgliedstaaten fällt dabei – je nach den Vorgaben des auf Mitgliedstaatenebene zu regelnden Energiemix – unterschiedlich hoch aus. So liegt Österreich mit einem Anteil von 33,6 % (2019) im EU-Vergleich auf Platz 5 und formt damit gemeinsam mit Schweden (56,4 %), Finnland (43,1 %), Lettland (41,0 %) und Dänemark (37,2 %) die Vorreitergruppe in Sachen erneuerbarer Energien. Von seinem nationalen Ziel (40 %) für 2020 war Österreich damit 2019 nur mehr um 0,4 Prozentpunkte entfernt.

Europäische Kommission strebt Kursänderung bei der Förderung grenzüberschreitender Energieinfrastruktur an

Am 15. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reform des Transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) vorgelegt, mit dem die Förderung grenzüberschreitender Erdöl- und Erdgasinfrastruktur beendet werden soll. Der Schwerpunkt bei Projekten von gemeinsamem Interesse (PCIs) soll demnach künftig auf die bessere Anbindung sauberer Energien, wie Offshore-Wind, an das Energiesystem gelegt werden. Der Vorschlag der Kommission umfasst folgende Punkte:
  • die Anforderung, dass alle Vorhaben obligatorische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und den Grundsatz „Schäden vermeiden“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen;
  • aktualisierte Kategorien von Infrastrukturen, die über die TEN-E-Politik gefördert werden können, und Beendigung der Förderung von Infrastrukturen für Erdöl und fossile Gase;
  • Offshore-Stromnetze als neuer Schwerpunkt, um durch Einrichtung zentraler Anlaufstellen für eine stärker integrierte Planung und Errichtung von Onshore- und Offshore-Infrastrukturen zu sorgen;
  • Wasserstoffinfrastrukturen als weiterer neuer Schwerpunkt, einschließlich des Transports und bestimmter Arten von Elektrolyseuren;
  • verbesserte Vorschriften zur Förderung der Verbreitung intelligenter Stromnetze, um die Elektrifizierung und den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien voranzutreiben;
  • neue Bestimmungen für Investitionen in intelligente Netze, um saubere Gase (darunter Biogas und erneuerbarer Wasserstoff) in die bestehenden Netze zu integrieren;
  • weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Stromnetze und zur Stromspeicherung sowie für CO2-Transportnetze;
  • neue Bestimmungen zur Förderung von Vorhaben für Verbindungsleitungen zwischen der EU und Drittländern, sogenannten Vorhaben von gegenseitigem Interesse (Projects of Mutual Interest, PMI), die nachweislich einen Vorteil für beide Seiten haben und in Bezug auf Versorgungssicherheit und Dekarbonisierung zu den allgemeinen Energie- und Klimazielen der Union beitragen;
  • einen überarbeiteten Governance-Rahmen zur Verbesserung des Infrastrukturplanungsverfahrens, um zu gewährleisten, dass er mit unseren Klimazielen und den Grundsätzen für die Integration des Energiesystems im Einklang steht; dazu gehören eine stärkere Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens, eine stärkere Rolle der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und eine verstärkte Aufsicht durch die Kommission;
  • Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, um die Durchführung der Vorhaben zu beschleunigen, die Genehmigungsverfahren für PCI zu verkürzen, Verzögerungen bei Vorhaben, die die Energiewende unterstützen, zu vermeiden, die Transparenz zu verbessern und für eine stärkere Beteiligung an Konsultationen zu sorgen.
Der Vorschlag der Kommission ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU und wird somit in den kommenden Monaten von den beiden Ko-Gesetzgebern, Europäisches Parlament und Rat, verhandelt werden.

© EU / Europäische Kommission

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